Pater Joseph (Zweiter von rechts) entzündete mit den Ministranten2019 das Osterfeuer in Schuttertal. Dieses Jahr wird der Ostergottesdienst ins Internet verlegt. Archivfoto: Axel Dach Foto: Lahrer Zeitung

Corona-Krise: Kirchliche Zeremonien sind nur eingeschränkt möglich / Internet-Gottesdienst am Karsamstag

Bis einschließlich 19. April entfallen auch in der katholischen Seelsorgeeinheit Kirche an der Schutter sämtliche Gottesdienste. Das bedeutet für die Gläubigen, dass gewohnte kirchliche Rituale nicht mehr wie zuvor gefeiert werden dürfen.

Lahr/Seelbach/Schuttertal. Für die Gläubigen der Seelsorgeeinheit Kirche an der Schutter sind es unsgewohnte Zeiten. Durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus fallen nun sämtliche Gottesdienste bis mindestens 19. April aus. Gleichzeitig bedeutet dies, dass auch über Ostern nicht wie gewohnt die Gottesdienste in den neun Pfarrgemeinden von Lahr bis Schweighausen stattfinden werden. Doch es gibt auch Ausnahmen hinsichtlich kirchlicher Zeremonien.

Und auch Kreativität zahlt sich in der jetzigen Situaiton aus. Diakon Johannes Mette wird besipielsweise am Karsamstag um 21 Uhr einen "Online-Gottesdienst" in der Seelbacher St. Nikolaus-Kirche halten. Dieser kann im Internet live mit verfolgt werden (siehe Info). Wir haben einmal zusammengefasst, was noch erlaubt ist, und was nicht.

Hochzeiten und Taufen: Erlaubt sind weiterhin unaufschiebbare Zeremonien, wie zum Beispiel Taufen und Eheschließungen, jedoch nur im engsten Familien- und Freundeskreis mit nicht mehr als fünf teilnehmenden Personen. Die musikalische Begleitung soll sich auf nur eine Person beschränken. Unaufschiebbar ist eine Taufe oder Heirat dann, wenn einer der Beteiligten möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in der Lage wäre, daran teilzunehmen. Alleine der Umstand, dass eine Zeremonie bereits seit längerem geplant war, führt nicht dazu, dass eine Unaufschiebbarkeit gegeben ist. Erlaubt sind auch Gottesdienste im kleinsten Rahmen zur Aufzeichnung und medialen Verbreitung. Beerdigungen: Auch Erd- und Urnenbestattungen sind erlaubt sowie Totengebete, wenn diese Feiern unter freiem Himmel sind. Teilnehmen dürfen nur die Menschen, die in gerader Linie mit dem oder der Verstorbenen verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben. Die Ehegatten, Lebenspartner, Partner des Verstorbenen dürfen ebenfalls bei der Bestattung dabei sein. Der oder die Geistliche oder Trauerredner, ist auf die teilnehmende Personenzahl nicht anzurechnen. Bestatter und weitere Helfer sind ebenso nicht anzurechnen, wenn sie mit der Trauergemeinde nicht in Kontakt treten. Außerdem dürfen fünf weitere Menschen an den Bestattungen teilnehmen, zum Beispiel andere Verwandte, gute Freunde oder Nachbarn des Verstorbenen Aufbahrungen: Bei Aufbahrungen in Leichenhallen und ähnlichen Einrichtungen ist eine Besichtigung der Leiche durch mehrere Personen gleichzeitig untersagt. Prozessionen, auch im Freien, sind nicht erlaubt.

An allen genannten Veranstaltungen müssen die beteiligten Personen die Maßnahmen zum Infektionsschutz einhalten. Linda Schuhmacher von der Gemeinde Schuttertal teilte auf Nachfrage mit: "Es gibt Maßgaben des Kultusministeriums im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Zusammenkünften, an die wir uns zu halten haben und auch halten werden. Tritt beispielsweise ein Todesfall in einer Familie ein, werden die Hinterbliebenen von der Gemeinde entsprechend informiert. Auch die Bestatter werden informiert."

Die gesamte ausführliche Verordnung des Landes Baden-Württemberg kann auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.km-bw.de nachgelesen werden. Betroffen sind neben anderen kirchlichen Ritualen vor allem die Gottesdienste, die nun in der Osterzeit nicht stattfinden können. Die Liturgie der Osternacht wird jedoch am Karsamstag, 11. April in der Kirche St. Nikolaus in Seelbach um 21 Uhr festlich begangen, jedoch können hier keine Gläubigen teilnehmen. Allerdings wird der Gottesdienst live im Internet übertragen und kann mit verfolgt werden über die Plattform www.gemeisam-im-schuttertal.de oder auf der Internetseite der katholischen Kirche an der Schutter unter www.kath-schutter.de