Der Auslöser für den offenen Brief: Nach dem Brand des Windrads auf dem Langenhard gilt 500 Meter rund um den Brandort ein Betretungsverbot. Teile könnten herunterfallen. Foto: Baublies Foto: Lahrer Zeitung

Windkraft: Nach Vorfall auf dem Langenhard: Offener Brief der Sodhof-Bewohner / Geplante Anlage auf Kallenwald in der Kritik

Was würde im Falle eines Brands des geplanten Windrads auf dem Kallenwald geschehen? Der Vorfall auf dem Langenhard hat die Bewohner des Sodhofs und ihren Anwalt zu einem offenen Brief an die Badenova, die künftige Betreiberfirma, bewegt.

Seelbach. Die Bewohner rund um die Wandergaststätte Sodhof wollen den Bau des Windrads durch die Firma Ökostrom verhindern. Sie fürchten wirtschaftlichen Schaden für die Gaststätte und aufgrund von Lärm um ihre Gesundheit (wir haben berichtet). Die Sorgen wurden nun durch den Brand des Windrads auf dem Langenhard noch vergrößert.

Aufgrund der Gefahr herabfallender Teile haben die Stadt Lahr und die Gemeinde Seelbach ein Betretungsverbot in einem Umkreis von 500 Metern rund um das abgebrannte Windrad erlassen (siehe Info) – "und das bei einer wesentlich kleineren Anlage als der auf dem Kallenwald geplanten Anlage mit rund 242 Metern Gesamthöhe", schreibt Rechtsanwalt Franz Lögler im Namen seiner Mandanten Hubert Zwick und Gisela Haas in dem Brief. Die ältere Anlage auf dem Langenhard hatte eine Gesamthöhe von 128 Metern.

Wohnbebauung liegt im Gefahrenbereich des geplanten Windrads

Lögler weist darauf hin, dass der Abstand zur nächsten Wohnbebauung auf dem Kallenwald nur 493 Meter betragen würde. Die Außenbewirtungsfläche der Gaststätte liege 500 Meter entfernt. "Das Wohnhaus steht in einem Gefahrenbereich der geplanten Windkraftanlage", schließt Lögler. "Ein Brand ist nie auszuschließen." Daher erfordere auch die geplante Anlage einen Schutzbereich, weil bei einem Brand herunterfallende Teile Menschen erheblich gefährden könnten.

Gleiches gelte für die Gefahr des Eisabwurfs, heißt es weiter. Die geplante Anlage sei in der Lage, "einen wegbrechenden Eisbrocken am Flügel ohne weiteres 500 Meter und weiter wegzuschleudern." Dies könne auch die geplante Schutzeinrichtung nicht verhindern. Zudem sei bekannt geworden, dass der Turm der zu bauenden Anlage statisch unsicher sei. Bei bestehenden Anlagen zeigten sich Risse, schreibt Lögler. Es gehe "ohne Zweifel" eine Gefahr davon aus.

Weiter erinnert Lögler in dem Brief an die Badenova neben der Lärmproblematik daran, dass der Standort Kallenwald in einem Landschaftsschutzgebiet liege. Eingriffe für die Zuwegung würden in der Landschaft lange sichtbar sein.

Die Badenova müsse als künftige Betreiberin Sorge tragen für Leib und Leben sowie die Gesundheit der dort lebenden Menschen. "Nicht alles, was politisch gewollt ist, darf man den Menschen in der unmittelbaren Nachbarschaft zumuten; insbesondere dürfen die Menschen nicht erkennbaren Gefahren ausgesetzt werden." Daher bittet Lögler im Namen seiner Mandanten die Badenova, von dem Bauvorhaben Abstand zu nehmen.

Yvonne Schweickhardt, Pressesprecherin von Badenova, sagte am Freitag auf Nachfrage, dass der Inhalt des Briefs nichts neues für das Unternehmen sei. Die Themen seien schon zuvor von Lögler angesprochen worden. "Themen wie der Abstand, Lärm, Statik oder der Eisabwurf werden Gegenstand des Genehmigungsverfahrens beim Landratsamt sein." Dort werde es in Form von Gutachten Antworten auf die Fragen geben. "Wir haben Vertrauen in die Arbeit der Behörden und sind sicher, dass alles genau geprüft werden wird." Falls es Änderungen geben müsse, würden diese ebenfalls geprüft werden, so Schweickhardt.

Das Betretungsverbot rund um das abgebrannte Windrad wird von der Polizei überprüft. Wer sich unerlaubt dort aufhält, dem droht eine Strafe über 500 Euro. Das Verbot gilt, bis zumindest Teile des WIndrads abgebaut sind. Eine Entscheidung darüber fällt vermutlich nächste Woche.