Der Schwanauer Rat wird am Montag darüber entscheiden, ob sie sich gegen das Volksbegehren aussprechen. Archivfoto: cbs Foto: Lahrer Zeitung

Volksbegehren: Schwanau sieht mit Gesetzesentwurf Bekämpfung der Schnaken im Rheinwald bedroht

Das Volksbegehren Artenschutz – "Rettet die Bienen" wird derzeit in sämtlichen Gemeinden diskutiert: Am kommenden Montag auch in Schwanau. Der Beschlussvorschlag lautet: Dagegen.

Schwanau. Während sich die Gemeinde Friesenheim hinsichtlich des Volksbegehrens nicht positionieren will, hat sich Neuried in seiner jüngsten Ratssitzung klar dagegen ausgesprochen. Diese Richtung einzuschlagen, hat nun auch die Gemeinde Schwanau vor und legt umfangreiche Hintergründe für die Entscheidung in den Ratsunterlagen dar. Ein großes Argument, sich gegen das Volksbegehren auszusprechen, sei für Schwanau die biologische Bekämpfung der Stechmücken. "Unser Rheinwald liegt im Natura 2000-Gebiet. Die Bekämpfung der Schnaken durch die KABS in den Rheinauen wird in der bekannten Form voraussichtlich nicht mehr erlaubt sein", heißt es. Biozide in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten würden mit dem Gesetz künftig verboten. Eine kürzliche Umfrage habe jedoch ergeben, dass die Bekämpfung der Stechmücken für 99 Prozent der Bürger "sehr wichtig" sei. Aus diesem Grund will sich Schwanau für die Resolution zum Volksbegehren entscheiden.

Grundlegende Ziele des Gesetzesentwurf "Pro Biene" zum Artenschutz würden begrüßt, seien "verständlich und nachvollziehbar". Dem Gesetzesentwurf fehle es allerdings an der notwendigen Ausgewogenheit zwischen Belangen des Naturschutzes und der Landwirtschaft.

Gemeinde darf Position beziehen

So befürchtet Schwanau, dass das Volksbegehren "erhebliche Auswirkungen für die Kommunen mit sich bringt". Die Folgen, insbesondere für die Landwirtschaft, würden "beträchtlich und eventuell auch existenzbedrohend" sein. So werde beispielsweise die Bewirtschaftung von zum Teil jetzt schon unrentablen Streuobstwiesen weiter unattraktiv. Darüber hinaus würden Nachteile für die regionalen Produkte zugunsten importierter Ware gesehen – "dessen Wachstum und Aufzucht wir nicht kennen."

Aber darf sich eine Gemeinde denn überhaupt positionieren? Ja, der Gemeinde ist es nicht verwehrt in sachlicher Weise ihre Position zum Ausdruck zu bringen. "Im Gegensatz dazu unterliegen alle Abstimmungsorgane selbstverständlich einem Neutralitätsgebot", heißt es in den Unterlagen.

Die Gemeinde wolle mit der Positionierung die Bürger für dieses Thema sensibilisieren und an sie appellieren, sich ausführlich zu informieren und abwägen, bevor sie eine Unterschrift abgeben.

Der Schwanauer Gemeinderat wird sich am Montag, 21. Oktober, entscheiden. Beginn der öffentlichen Sitzung im Bürgersaal in Ottenheim ist um 19.30 Uhr.