Gemeinderat: Schwanauer legen Vergaberichtlinien für Bauplätze fest / Neuer Wohnraum in drei Ortsteilen

Lange wurde darüber beraten nun hat der Gemeinderat Schwanau seine Vergaberichtlinien für Bauplätze festgezurrt. Über einige Punkte wurde in der jüngsten Sitzung nochmals diskutiert.

Schwanau. Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil von 8. Mai 2013 festgelegt, dass die Ortsansässigkeit nicht als Hauptkriterium bei der Vergabe von Wohnbauplätzen gelten darf. Somit wurde vom Gemeindetag Baden-Württemberg ein Konzept für Bauplatzvergaberichtlinien aufgestellt. Mithilfe dieses Konzepts hat nun der Gemeinderat die Richtlinien für Schwanau aufgestellt.

Bisher gab es in Schwanau keine Bauplätze mehr zu vergeben, dies hat sich nun durch die Aufstellung von Bebauungsplänen in Allmannsweier, Ottenheim und Nonnenweier wieder geändert. "Das In teresse an den Grundstücken ist enorm", sagte Bürgermeister Wolfgang Brucker.

Am 19. Oktober hat Rechtsanwältin Luisa Pauge von "Iuscomm Rechtsanwälte Stuttgart" den Entwurf im Gemeinderat vorgestellt. Daraufhin wurden die Vergaberichtlinien in den Ortschaftsräten vorberaten. Verschiedene Vorschläge wurden so in den Entwurf eingebettet. Große Bauchschmerzen hatten alle Räte hinsichtlich der Rückkehrer-Thematik. Dies auf zehn Jahre zu berechnen, war nicht im Sinne der Ortschaftsräte. Aus Ottenheim wurde sogar gefordert, die gesamte Lebenszeit einzubeziehen. Dies sei allerdings rechtswidrig, wie Pauge anmerkte. So einigte sich der Gemeinderat darauf, einen Zeitraum von den vergangenen fünfzehn Jahren zu betrachten.

Für Diskussion sorgte auch der Passus, dass man sich bei einem bereits vorhandenem Wohnhaus nicht mehr auf einen Bauplatz bewerben dürfe. Dies betreffe nicht nur die Gemeinde Schwanau und sei somit kaum überprüfbar. "Bei Falschangaben erfolgt ohnehin ein Ausschluss aus dem Verfahren", beruhigte Dagmar Frenk (SPD).

Von den Ortschaftsräten wurde auch gefordert, dass im Zweifelsfall von diesen die letzte Entscheidung getroffen werden könne. "Es handelt sich immerhin um die Grundstücke der jeweiligen Orte. Ich kann nicht verstehen, weshalb die Ortschaftsräte dann komplett aus der Vergabe heraus sind", sagte Günter Walter (FWV). Hierzu verwies Brucker auf die Hauptsatzung der Gemeinde, die die Entscheidungsbefugnis nur für den Gemeinderat vorsieht. Allerdings sollen die Ortschaftsräte über die Vergabe informiert werden.

Auch wurde diskutiert, dass bei der Vergabe bereits vor der Ausschreibung der Wohnbauplätze für einzelne Grundstücke abweichende Regelungen getroffen werden können. Dies ist hauptsächlich dort wichtig, wo in den Bebauungsplänen auch Bauplätze für Mehrfamilienhäuser vorgesehen werden. "Rechtlich ist dies kein Problem", versicherte Rechtsanwältin Pauge, es müsse nur im Vorfeld bereits erledigtt werden.

Sollte nach allen Kriterien für mehrere Bewerber Punktgleichheit ermittelt werden, war im Entwurf der Verwaltung sofort der Losentscheid vorgesehen. Der Gemeinderat einigte sich darauf, dass erst einmal die Kinderzahl betrachtet werden soll und der Bewerber mit der höheren Kinderzahl den Zuschlag bekommt. Erst, wenn auch hier kein Unterschied ist, kommt das Los zum Einsatz.

Der Gemeinderat einigte sich darauf, für den Familienstand 20 Punkte und für die Kinder maximal 20 Punkte zu vergeben, wobei das erste und zweite Kind mit je sechs und das dritte Kind mit acht Punkten bedacht wird. Die Pflege eines Behinderten Familienangehörigen schlägt bei einem Grad der Behinderung von 50 mit vier Punkten und bei einem Grad der Behinderung von 80 mit sechs Punkten zu Buche.

Der Hauptwohnsitz in Schwanau bringt pro Jahr zwei Punkte – maximal können 20 Punkte erreicht werden. Wenn Eltern oder Großeltern in Schwanau wohnen, wird dies mit zehn Punkten berücksichtigt. Wer in Schwanau arbeitet erhält pro Beschäftigungsjahr fünf Punkte. Mit der Gegenstimme von Hartmut Läßle (Liste Hartmut Läßle), der in dem gesamten Prozedere das Aufplustern eines Wohlstandsthemas sah, beschloss der Rat die Richtlinien zur Vergabe von Wohnbauplätzen in Schwanau.

Um Punkte für das Ehrenamt zu erhalten, sollen nicht mehr nur eingetragene Vereine berücksichtigt werden, sondern ehrenamtliches Engagement in jeder Form. Hierzu zählen auch sogenannte sozial-karitative Einrichtungen. Damit zählt auch Engagement wie Flüchtlingen zu helfen oder auch bei der Initiative "Schwanau bleib(t) sauber" mitzumachen Das Engagement in einem Blaulichtverein außerhalb von Schwanau bringt weitere fünf Punkte. Das ehrenamtliche Engagement in einem Schwanauer Verein bringt weitere zehn Punkte.