Sitzung: Allmannsweierer wollen wachsen / 23 Einzelhäuser geplant / Bürger schaltet Anwalt ein

Allmannsweier (jle). Mit dem Bebauungsplan "Waldweg" soll in Allmannsweier ein neues Wohnbaugebiet mit 23 freistehenden Einzelhäusern und vier mehrgeschossigen Gebäuden entstehen. Der Ortschaftsrat hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den Bebauungsplan zu beschließen.

Das Gebiet soll im Westen an den Waldweg angrenzen, im Süden befindet sich das Gewerbegebiet. Ein Bürger hat im Rahmen der Offenlage anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, um die Bedenken zu äußern. Keine gravierenden Anregungen gingen von den Trägern öffentlicher Belange ein, die dem Satzungsbeschluss im Wege stehen könnten.

Zwei Anregungen gingen vom Amt für Wasserwirtschaft ein, die zur Überarbeitung des Bebauungsplans führten. Unter anderem soll explizit in den Bauvorschriften darauf hingewiesen werden, dass eine direkte Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund nicht gestattet sei. Das Niederschlagswasser dürfe nur über eine 30 Zentimeter belebte Oberbodenschicht oder gleichwertige Systeme versickert werden.

Bedenken hatte das Amt für Gewerbeaufsicht hinsichtlich des Gutachtens, das bereits vier Jahre alt ist. Nach Abstimmung mit dem Lärmgutachter und der Gemeinde hätten sich, so Lioba Fischer, in den vergangenen Jahren jedoch keine relevanten Betriebsänderungen ergeben, sodass die Bestandserhebung noch Gültigkeit besitze. Drei Firmen wurden konkret in die Bedenken miteinbezogen – es sei aber noch nichts geklärt. Grundsätzlich ist Fischer der Auffassung, dass im Gebiet nicht mit einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte zu rechnen sei und Schallschutzmaßnahmen an der geplanten Wohnbebauung nicht erforderlich seien . Kritische Anregungen gab es vom Amt für Landwirtschaft hinsichtlich des Flächenverbrauchs.

Verschiedene Aspekte wurden von privater Seite moniert, etwa Immissionskonflikte, Schallschutz, oder auch, dass die Zahl der Geschosse beziehungsweise Vollgeschosse in den planerischen Festsetzungen nicht hinreichend bestimmt seien. Grundsätzlich sieht die Privatperson ihre Belange bei der Planung als nicht berücksichtigt an. "Die vorliegende Planung enthält nach unserer Auffassung eine Vielzahl ungelöster Probleme und erscheint nicht vollziehbar", heißt es in der durch den Anwalt verfassten Anregung. Dies wurde vom Planungsbüro Fischer jedoch abgewiesen, da aus planerischer Sicht keine Abwägungsfehler vorliegen würden.

Mit einstimmigem Beschluss wurden die Änderungen in die Planungen mit aufgenommen und dem Gemeinderat der Satzungsbeschluss empfohlen. Wenn alles wie geplant laufe, könne bereits im Herbst mit der Vermarktung der Grundstücke begonnen werden, berichtete Martina Stahl. Zuvor müsste das Umlageverfahren eingeleitet werden und die Vergaberichtlinien festgelegt werden.