Wildtiere: Vorfall in den Thomasschollen / Anzeige erstattet

Ottenheim. Aus gegebenen Anlass weist die Gemeinde Schwanau in ihrem Amtsblatt derzeit darauf hin, dass Hunde auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen an der Leine zu führen sind. Was war der Anlass? Im Ottenheimer Naturschutzgebiet Thomasschollen hat ein Hund ein Reh gerissen, sagt Ortsvorsteherin Silke Weber.

Gefunden hatte das tote Reh Jäger Wolfgang Lauer, der zusammen mit Reiner Meidinger dort eine Jagdpacht hat. Bereits vor einigen Jahren sei dort ein toter Wildkatzenwelpe gefunden worden, der eindeutige von einem Hund gerissen geworden sei. Der Jagdpächter habe bereits Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei gestellt, sagt Weber auf Nachfrage der Lahrer Zeitung. Dass der Hundebesitzer jedoch gefunden werde, hält sie für unrealistisch. "Es ist nicht richtig. Die Menschen nehmen sich da einfach Freiheiten heraus", sagt Weber hinsichtlich derfreilaufenden Hunde in den Thomasschollen.

Im Amtsblatt wird auf die Leinenpflicht hingewiesen

Auf Lauers Fund und anschließende Meldung hin, hatte die Gemeinde auch den Hinweis im Schwanauer Amtsblatt veröffentlicht. Insbesondere im Wald sei Vorsicht geboten, heißt es nun weiter im Amtsblatt. Denn die im Wald lebenden Tiere könnten die Aufmerksamkeit des Hundes wecken. Nur leider halten sich nicht alle Hundebesitzer daran. Immer mal wieder würden Jäger ansprechen, dass Hunde im Wald freilaufen, erzählt Weber. Dabei herrscht explizit in Schutzgebieten, wie auch der Thomasschollen eines ist, eine generelle Anleinpflicht für die Tiere.

Wer sich nicht an die Regeln halte, darauf wird im Schwanauer Amtsblatt hingewiesen, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Und das könnte für die Hundebesitzer, sollten sie dabei erwischt werden, teuer werden. Die Geldstrafe für freilaufende Hunde auf Spielplätzen, Liegewiesen, Blumenbeeten, im Unterholz, in Uferzonen oder Biotopen liegt laut dem aktuellen Bußgeldkatalog zwischen 30 und 300 Euro.