Bei regelmäßigen Übungen, wie hier im Mai, hält sich die Feuerwehr Schwanau fit für ihre Einsätze. Die Gemeinde hat jetzt festgelegt wie viel Geld sie für Einsätze verlangen kann. Foto: Lehmann

Neue Satzung bestimmt, was die Gemeinde für ihre Feuerwehrleute berechnen darf

Schwanau hat den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr in einer neuen Satzung geregelt. 8,50 Euro pro Stunde wird bezahlt. Betroffen sind nur Einsätze bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Brandstiftung sowie Unfälle mit Fahrzeugen.

Schwanau. Ende 2015 wurde das Feuerwehrgesetz geändert. Davon waren auch die Vorschriften zur Berechnung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr betroffen, teilte Simone Stolz vom Rechnungsamt bei der Sitzung des Gemeinderats am Montagabend mit. Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge seien nicht mehr durch Kalkulation zu ermitteln. Es müssen Pauschalsätze für alle Kommunen verbindlich festgesetzt werden. Die Stundensätze für die Feuerwehrleute müssen die Gemeinden kalkulieren.

Dazu hatte die Gemeinde das Beratungsbüro Allevo beauftragt. Das hat als Grundlage unter anderem die Durchschnittswerte aus den Rechnungsergebnissen der Feuerwehr seit 2013 herangezogen. Herausgekommen ist ein Satz von 8,81 Euro pro Stunde, den die Verwaltung auf 8,50 Euro abrundet.

Kuno Hamm (CDU) konnte sich mit der Berechnung und dem so festgelegten Satz nicht anfreunden: "Die Kosten werden in Zukunft eher steigen, daher finde ich es falsch, die vergangenen fünf Jahre zur Kalkulation heranzuziehen." Er plädierte dafür nur die vergangenen zwei oder drei Jahre als Grundlage zu nutzen. "Da die Kosten ohnehin steigen, schlage ich vor den Stundensatz schon jetzt auf zehn Euro festzulegen", sagte Hamm. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund zu betrachten, dass man aktuell 26 Euro Kostenersatz gewähre.

Bürgermeister Wolfgang Brucker erklärte, dass bei der aktuellen Regelung die Gefahr bestünde, dass das Verwaltungsgericht den Kostenersatz kassiere, weil keine Satzung dazu vorliege. "Wir haben, als wir die Zahlen gesehen haben, natürlich auch zuerst gedacht ›8,50 Euro ist wenig‹, wir liegen damit aber im Landesdurchschnitt", so Brucker weiter. Auch bei anderen Kosten runde die Verwaltung ab.

Betriebe unterstützen Feuerwehr sehr gut

Natürlich könne der Satz in den nächsten Jahren aber auch noch angepasst werden. Brucker betonte, dass die Finanzierung auch mit den Unternehmen zusammenhänge, die ihre Mitarbeiter für Einsätze freistellten. "Die meisten wollen gar keinen Ersatz für die ausgefallen Arbeitsleistungen oder geben sich mit einer Spendenquittung zufrieden. Das ist sehr wichtig, wie dort die Gemeinde und die Feuerwehr unterstützt werden", hob der Bürgermeister hervor. Sollte sich das Verhalten der Betriebe in nächster Zeit ändern und sie einen vollen Ersatz fordern, müsse der Kostenersatz erhöht werden, so Brucker.

Mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, sprach sich der Gemeinderat schließlich für die von der Verwaltung vorgeschlagene Satzung mit dem 8,50-Euro-Satz aus.

INFO

Wer wann und wie viel bezahlen muss

> Die neue Feuerwehrsatzung tritt am 1. November in Kraft. Betroffen sind nur Einsätze bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Brandstiftung sowie Unfälle mit Fahrzeugen. Im Übrigen sind die Einsätze der Wehr kostenfrei.

> Ersatzpflichtig sind grundsätzlich die Verursacher, der Eigentümer oder Besitzer des Hauses oder Fahrzeugs sowie der in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde. Auf Kostenersatz kann aber auch verzichtet werden.

 > Mit 8,50 Euro Personalkosten kann eine Einsatzstunde abgerechnet werden. Ein Einsatzleitwagen schlägt mit 34 Euro, das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 sogar mit 184 Euro pro Stunde zu Buche.