Ruster Räte geben grundsätzlich grünes Licht

Rust (mut). Mit drei Bauanträgen und einer Bauanfrage hat sich der Ruster Bauausschuss bei seiner jüngsten Sitzung befasst.

Der Anbau eines Gästehauses mit zehn Fremdenzimmern, zwei davon barrierefrei, Gast- und Frühstücksraum sowie Nebengebäuden in der Fischerstraße lag als Bauvoranfrage vor. Da es für diesen Bereich keinen gültigen Bebauungsplan gibt, soll das Vorhaben der Umgebungsbebauung entsprechen. Der Ausschuss stimmte im Grundsatz der Voranfrage mit der Maßgabe zu, dass für die Übernahme einer möglichen Baulast durch die Gemeinde die Zustimmung des Gesamtgemeinderats erforderlich sei.

Zustimmung fand der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Marlenheimer Straße. Gleichzeitig wurden drei Abweichungen vom gültigen Bebauungsplan befürwortet. Die Doppelgarage erhält ein grünes Flachdach, obwohl Flachdächer im Bebauungsplan nicht vorgesehen sind. Außerdem wird sie zugunsten zweier Stellplätze in Richtung Süden nach hinten versetzt, wodurch das Baufenster um rund anderthalb Meter überschritten wird. Eine weitere Befreiung wurde für Schleppgauben mit einer Breite von 6,50 Metern erteilt, nach Bebauungsplan wäre eine maximale Breite von zwei Metern zulässig.

Dem Neubau einer Flachdachgarage im Strangenweg, ebenfalls in Abweichung des Bebauungsplans, stimmten die Räte ebenfalls zu. Gefordert wäre nach Plan eine Dachneigung, die dem Hauptgebäude, in diesem Fall 45 Grad, entsprechen solle.

Der Einrichtung eines Flammenkuchenstands im Europa-Park steht nach Ansicht des Ausschusses nichts im Wege. Da das Vorhaben im Überschwemmungsgebiet liegt, werden rund 14 Kubikmeter Rückhalteraum überbaut, der an anderer Stelle ausgeglichen werden muss. Dazu ist eine wasserschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.