Gemeinderat: In "Bühlacker Neu" und "Oberfeld Neu" sollen mindestens 60 Prozent für Dauerwohnen reserviert bleiben

Rust (mm). Die Gemeinde Rust will einer Inflation von Ferienwohnungen vorbeugen, weil der normale Wohnraum immer knapper wird (wir berichteten mehrfach). Am Montag befasste sich der Gemeinderat deshalb mit zwei entsprechend anzupassenden Bebauungsplänen, nämlich dem "Bühlacker Neu" und dem "Oberfeld Neu".

Dazu hatte Tobias Jägle vom beauftragten Kippenheimer Architekturbüro Mathis und Jägle Planentwürfe vorgestellt. Anlass und Ziel ist, die Zulassung von Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen im innerörtlichen Bereich zu begrenzen, um, wie es in der Vorlage heißt, hinreichenden Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, andere Nutzungsarten zu steuern und zu beschränken. Dabei sollen künftige "Nachverdichtungen" maßvoll geschehen, unter Vermeidung übermäßiger Gebäudehöhen.

Im Kern schlagen die Architekten vor, im Bühlacker künftig als urbanem Gebiet den Ist-Zustand mit bestehenden Gewerbebetrieben zu halten, jedoch Zuwächse zu reglementieren. Dort sind bislang zwei Beherbergungsbetriebe genehmigt, zwei per Einvernehmen abgesegnet, jedoch weitere zwei bislang ungenehmigt. Es soll künftig die Regelung greifen, dass mindestens 60 Prozent der zulässigen Geschossfläche dem Dauerwohnen vorbehalten bleibt.

Das soll erst recht auch für das benachbarte, größere Oberfeld- Gebiet gelten, in dem bislang nur ein Beherbergungsbetrieb Bestandsschutz genießt. Dort ging Jägle detailliert auch auf vorgesehene Baufenstergrenzen zur Straße mit nur offenen Stellplätzen ein, auch der Sicherung einer bislang vorhandenen privaten Grünfläche.

Hinter all dem steckt eine komplizierte juristische Materie, weshalb eine Anwaltskanzlei das Ganze schon vorab auf rechtliche Zulässigkeiten überprüft hat. Zu Einstufungen – urbanes Gebiet, allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet – scheinen die Würfel gefallen, auch wenn es dazu noch einige Rückfragen aus dem Gemeinderat gab. Sicherheitshalber werden nun die Einstufungsalternativen noch einmal überprüft, auch wegen unterschiedlicher Konsequenzen beim Lärmschutz. Ansonsten billigte der Gemeinderat schließlich beide Bebauungsplanentwürfe einstimmig. Die werden jetzt im beschleunigten Verfahren für einen Monat öffentlich ausgelegt. Nach Abwägung eingegangener Stellungnahmen kommen die eventuell geänderten Papiere wieder zum Satzungsbeschluss auf den Tisch der Gemeinderäte. Bürgermeister Kai-Achim Klare ist sich sicher: Man fände die beste Lösung für das baurechtliche Gemeindeinstrumentarium im Interesse aller Bürger.