Schilder und Spiegel sollen die Unterführung beim Scherenschleifer sicherer für Radfahrer machen. Foto: Mutz

Halteverbot in der Rust angeordnet

Rust (mut) - Die Belastung der Wohnstraßen durch (parkende) Fahrzeuge wird in Rust während der Parköffnungszeiten von Anwohnern als störend und belastend empfunden. Per Unterschriftenaktion forderten 32 Anwohner der Grafenhausener Straße die Gemeinde im vergangenen Jahr auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, respektive dies bei der Straßenverkehrsbehörde zu veranlassen. Aktuell zeigen dort durch Pflaster gekennzeichnete Flächen Parkflächen auf. So parkt in der Regel ein Bus in der Straße grundsätzlich verkehrswidrig, weil die verbleibende Durchfahrtbreite weniger als drei Meter betrage, wurde damals ausgeführt. Gleiches Problem auch in der Tullastraße.

Für die Grafenhausener Straße beantragte die Gemeinde eine Halteverbotszone mit der Folge, dass das Parken innerhalb des gesamten Bereichs verboten wäre. Auf gekennzeichneten Flächen soll das Parken mit Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden erlaubt werden. Für Anwohner soll das Parken mit Parkausweis erlaubt sein.

Scherenschleifer soll sicherer werden

Das Landratsamt teilte nun mit, dass in der Tullastraße durch Schilder zum Teil absolutes Halteverbot angeordnet wurde. Gegen die beantragte Halteverbotszone in der Grafenhausener Straße äußerte die Behörde Bedenken, weil die gekennzeichneten Parkflächen nicht eindeutig zu erkennen seien. Es solle noch einmal überprüft werden, ob nicht mehr Stellplätze in der Straße zulässig wären. Der Gemeinderat beschloss eine weitere Infoveranstaltung für die Anwohner der Grafenhausener Straße.

An der Unterführung Scherenschleifer, die für Radfahrer als gefährlich gilt, werden Verkehrsspiegel und Verkehrszeichen angebracht.