Rat: Rust segnet Bebauungsplan ab

Rust (mut). Mit dem Satzungsbeschluss des neuen Bebauungsplans "Ritterstraße Nordwest" hat der Ruster Gemeinderat für Betreiber von Ferienwohnungen in einem Teilbereich der Ritterstraße für klare Verhältnisse gesorgt. In Gebäuden ist ein Anteil von mindestens 60 Prozent der zulässigen Geschossfläche für Dauerwohnen zu verwenden.

Bisher erlaubte die Baunutzungsverordnung Beherbergungsbetriebe und Ferienwohnungen als Ausnahme. Die Grenzziehung des Begriffs Ausnahme war allerdings häufig schwierig. Der neue Bebauungsplan soll hinreichend Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung sichern. Zugleich verfolgt die Gemeinde das Ziel, die innerörtliche Nachverdichtung zu steuern, um Grünflächen zu erhalten.

Der Bebauungsplan sei der Auftakt für das neue Ruster Konzept, informierte Bürgermeister Kai-Achim Klare, ehe er wegen Befangenheit in diesem Punkt die Sitzungsleitung an Karl-Heinz Debacher (SPD) übergab. Die Grenzen des Plangebiets: Die südliche Grenze bildet die Ritterstraße, die Cleophastraße im Westen, im Osten wird das Gebiet durch einen Fußweg von der Ritterstraße zur Bertholdstraße begrenzt. Nördlich grenzen die Bebauungsplangebiete "Hinter den Gärten I und II" unmittelbar an.

Vier weitere Bebauungspläne befinden sich mit dem gleichen Ziel in der Beratung und weitere 28 werden mit erheblichen Kosten für die Gemeinde folgen, wie Bauamtsleiter Martin Spoth mitteilte. Im Haushalt 2019 sind Planungskosten von 120 000 Euro eingestellt.