Gemeinderat: Klares Verhältnis von Tourismus und Wohnen

Rust. Der Ruster Gemeinderat hat am Montag die Satzung der neu überarbeiteten Bebauungspläne Fischerstraße West und Karl-Friedrich-Straße West beschlossen. Beratungsbedarf bestand in der 13-minütigen Sitzung nicht mehr, zumal sich der Rat seit mehr als zwei Jahren mit Planer Tobias Jägle vom Architekturbüro Mathis und Jägle aus Kippenheim intensiv mit den Planungsgrundlagen beschäftigt hatte.

Seit Jahren ist die Gemeinde Rust mit einer stetig wachsenden Nachfrage nach Übernachtungsmöglichkeiten konfrontiert. In Bereichen der Ortsmitte zeichnete sich jedoch zunehmend ab, dass die Zahl der Ferienwohnungen im Missverhältnis zu den Dauerwohnungen stehen. Der Versuch, mit den bisher gültigen Bebauungsplänen – sofern es diese überhaupt gab – gegenzusteuern, gelang nur mäßig. Die Komplexität des Baurechts, vor allem der unbestimmte Rechtsbegriff der "ausnahmsweisen Zulässigkeit von Ferienwohnungen", bereitete Interpretationsprobleme. So war die Grenzziehung im konkreten Fall häufig schwierig, der Wille des Gemeinderats, die Zahl der Ferienwohnungen zu beschränken, oft nicht durchsetzbar.

Mit den beiden neuen Bebauungsplänen jeweils westlich der Fischer- und Karl-Friedrichstraße bis hin zur Elz und zum "Junkerbächle" sind nun eindeutige und gebietsindividuelle Regelungen geschaffen. Konkret ist festgesetzt, dass in Gebäuden ein Anteil von mindestens 60 Prozent der zulässigen Geschossfläche auf dem Baugrundstück für Wohnungen zu verwenden oder vorzuhalten ist. Die Bestandssicherung vorhandener legaler Betriebe ist ein wesentlicher Teil der neuen Pläne. "Die eine oder andere knifflige Frage stand an", bemerkte Bürgermeister Kai-Achim Klare. Man habe es geschafft, die Pläne passgenau und sehr detailliert nach den Besonderheiten des Gebiets zu gestalten und auszuarbeiten. "Jetzt haben wir klare Maßstäbe und Rechtssicherheit für Bauherren", so Klare.

Im neuen östlichen Wohnbaugebiet Ellenweg IV sind Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen.