Rust Polizeipostenleiter Martin Baumann. Foto: Lahrer Zeitung

Prozess: 34-jähriger Lüdenscheider soll für Vorfall 2018 verantwortlich sein, Ruster Polizisten sagen aus

Rust/Lüdenscheid - Weil er 2018 unter anderem im Europa-Park falschen Bombenalarm ausgelöst haben soll, muss ein 34-Jähriger nun vor Gericht. Zwei Ruster Polizisten, die entscheidend zum Fahndungserfolg beitrugen, sind beim Prozessauftakt in Lüdenscheid dabei. Am Morgen des 27. Oktober 2018 herrschte Alarmstimmung im Ruster Polizeiposten – und zwar buchstäblich. Der Grund: ein Anruf, angeblich aus dem Europa-Park. Der Mann am anderen Ende der Leitung meldete den Beamten eine Bombensichtung. Er behauptete, in der Deutschen Allee, nahe des Haupteingangs, einen Mann mit einem Rucksack gesehen zu haben, aus dem Drähte ragten. Aus Angst habe er sich in einer Toilette eingeschlossen. Wie die Polizisten wenige Stunden später herausfinden sollten, war das alles: frei erfunden.

Die Einsatzkräfte ergriffen umgehend die "nötigen Maßnahmen für ein solches Szenario", berichtete der Ruster Postenleiter Martin Baumann im Nachgang. In Zusammenarbeit mit dem Europa-Park wurden in dem betroffenen Areal Abschnitte gebildet, Absperrungen eingerichtet und Durchsuchungen angeordnet. Parallel zum Einsatz vor Ort liefen die Ermittlungen zu dem Anrufer an. Diese ergaben, dass der Mann zum Zeitpunkt des Anrufs gar nicht in Rust war, sondern in Nordrhein-Westfalen. Er hatte den Beamten sowohl eine falsche Handynummer als auch ein falsches Nummernschild des Autos durchgegeben, mit dem er im Park gewesen sein wollte.

Damit nicht genug. Wie der Westfälische Anzeiger jetzt berichtete, soll der Anrufer bei dem Telefonat zudem einen falschen Namen genannt und sich als jemand ausgegeben, mit dem er aus gemeinsamen Zeiten in einer Wohngruppe offenbar noch eine Rechnung offen hatte. Ein Sondereinsatzkommando habe daraufhin die Wohnung dieses Mannes gestürmt, der mit seiner Freundin ahnungslos auf der Couch saß und Fernsehen schaute.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Anrufer erhoben. Ein 34-Jähriger aus Lüdenscheid muss sich am 18. September vor dem dortigen Amtsgericht wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" verantworten – und zwar in zwei Fällen.

Nur vier Tage nach der Falschmeldung von Rust soll der Angeklagte erneut Bombenalarm ausgelöst haben. Dieses Mal bei der Polizei in Bottrop-Kirchhellen, wo der Movie Park beheimatet ist. Auf dessen Gelände, hieß es am Telefon, habe ein Mann gerufen, er werde hier gleich alles in die Luft sprengen. Auch in diesem Fall wurde der polizeibekannte 34-Jährige als mutmaßlicher Anrufer ermittelt.

Postenleiter: "Schnelles Handeln geboten"

Zum Prozessauftakt werden zwei Ruster Beamte nach Lüdenscheid reisen, wie Postenleiter Martin Baumann am Montag gegenüber der LZ erklärte. Er selbst als Ermittlungsführer sowie der Polizist, der den Anruf damals entgegennahm, seien als Zeugen geladen. Baumann betont, dass die Polizeiarbeit in Rust mitentscheidend für den raschen Fahndungserfolg gewesen sei: "Wir haben die uns vorliegenden Daten direkt an die zuständigen Kollegen in Nordrhein-Westfalen weitergeleitet." Weil Telefonfirmen Verbindungsnachweise nach einer Woche löschen müssten, sei schnelles Handeln geboten gewesen. Baumann ist sich sicher: "Wenn wir nicht so akribisch hinterher gewesen wären, wäre man dem Angeklagten nicht oder viel später auf die Spur gekommen."

Der Vorfall im Europa-Park wurde erst rund ein halbes Jahr später im Rahmen der Vorstellung der Ruster Kriminalitätsstatistik publik gemacht. Man habe "niemanden auf dumme Gedanken bringen wollen", so Baumann damals. Von der vermeintlichen Bedrohungslage hätten die anderen Besucher "wenig bis nichts mitbekommen" – von einer Evakuierung des Park-Geländes sei man "weit entfernt" gewesen.

Der Angeklagte

Über das Motiv des Mannes, der verdächtigt wird, für die beiden falschen Bombenalarme in Rust und Bottrop verantwortlich zu sein, ist nichts bekannt. Er ist bei der Staatsanwaltschaft allerdings kein Unbekannter. Laut dem Westfälischen Anzeiger wurde der britische Staatsbürger mit pakistanischen Wurzeln bereits im Jahr 2017 wegen Nötigung, Beleidigung, Bedrohung und versuchter Körperverletzung zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Bei dem Prozess im September muss sich der Mann, der laut einem früheren Gutachten als Autist gilt unter einer Intelligenzminderung leiden soll, zudem wegen Exhibitionismus vor Kindern verantworten. Möglicherweise bleibt er bis zu Beginn des Gerichtsverfahrens hinter Gitter.