Die Soko "Altrhein" im Einsatz: Nach dem Fund von Alla K.s Leiche ging die Kripo im Mai 2019 auf Spurensuche im Ruster Taubergießen. Foto: Archiv - Bender

Justiz: Ex-Freund der getöteten Europa-Park-Künstlerin muss vor Gericht / Derzeit ist er auf Kuba

Rust/Freiburg - Der Fall um den mysteriösen Tod der Europa-Park-Künstlerin Alla K. wird ab Januar vor dem Landgericht Freiburg aufgerollt. Angesetzt sind fünf Verhandlungstage. Die Anklage gegen den Ex-Freund und Showpartner lautet auf Totschlag.

Fast anderthalb Jahre ist es her, dass die Leiche der 33-jährigen Alla K. aus dem Ruster Altrhein geborgen und Reydi A. vorläufig festgenommen wurde. Nun hat das Freiburger Landgericht den Prozess gegen den 31-jährigen Kubaner terminiert. Wie die Pressestelle auf LZ-Nachfrage mitteilte, soll die Hauptverhandlung am 22. und 28. Januar sowie am 9., 18. und 25. Februar 2021 stattfinden. Lange Zeit war unsicher, ob es zu einer Anklage kommt. Auf den Fund von Alla K.s leblosem Körper folgte ein juristisches Hin und Her, das bundesweit für Schlagzeilen sorgte.

Polizei und Staatsanwaltschaft waren schnell überzeugt, dass die Ukrainerin, die 2010 durch die RTL-Show "Das Supertalent" Bekanntheit erlangt hatte und mehrfach als freie Künstlerin im Europa-Park aufgetreten war, von ihrem Showpartner und Ex-Freund erstickt worden war. Die beiden waren jahrelang – auch noch nach Ende ihrer Liebesbeziehung – als "Duo Reyal" in Zirkuszelten, Varietés und Fernsehshows zu sehen gewesen.

Indes, die Rechtsmediziner, die den Leichnam untersuchten, fanden weder Anhaltspunkte zur Todesursache noch Anzeichen einer Gewaltanwendung. Das zuständige Landgericht in Freiburg ging zwar wie die Ermittler davon aus, dass Reydi A. die Leiche im Rhein versenkt hatte, Beweise für eine Tötung sahen die Richter jedoch ebenso wenig wie ein Motiv. Der Beschuldigte kam nach fünf Monaten in Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß.

Ein gutes Vierteljahr später folgte die Wende: Die Staatsanwaltschaft und die Eltern der Getöteten legten Beschwerde beim Oberlandesgericht in Karlsruhe ein – und hatten Erfolg. Das OLG sah trotz unklarer Obduktionsergebnisse ein Fremdverschulden als wahrscheinlich an. Zudem sprächen viele Indizien – vor allem Spuren im gemeinsam genutzten Wohnwagen auf dem Trailer-Parkplatzes des Europa-Parks und am Leichnam sowie Beobachtungen von Zeugen – dafür, "dass der Angeklagte die Herbeiführung des Todes schuldhaft verursacht und die Leiche verpackt und in den Altrhein gebracht hat", hieß es in der Entscheidung. Karlsruhe verwies den Fall zurück nach Freiburg, wo Anfang kommenden Jahres der Prozess wegen vorsätzlicher Tötung gegen Reydi A. beginnen soll.

Doch wird sich der Beschuldigte dem Verfahren stellen? Der heute 31-Jährige wurde im Oktober 2019 ohne Auflagen aus der U-Haft entlassen. Seit einiger Zeit ist er bei seiner Familie auf Kuba, berichtet sein Verteidiger Florian Rappaport gegenüber der LZ. Mit dem mittelamerikanischen Inselstaat hat Deutschland kein Auslieferungsabkommen. "Mein Mandant wird für den Prozess freiwillig zurückkommen", so Rappaport. Er habe "regelmäßig Kontakt" mit Reydi A.

In der Vergangenheit hatte der Anwalt gegenüber den Medien mehrfach erklärt, dass sein Mandant unschuldig sei – und man dies vor Gericht auch beweisen werde. "Ich freue mich, dass es jetzt zur Hauptverhandlung kommt. Der Nicht-Eröffnungsbeschluss litt unter einem großen und für meinen Mandanten sehr belastenden Makel." Obschon die Schwurkammer des Freiburger Landgerichts die U-Haft aufhob, versagte sie Reydi A. eine Haftentschädigung. Die Begründung damals: Er habe sich durch das Verschwindenlassen der Leiche selbst zum Tatverdächtigen gemacht. Verteidiger Rappaport sah darin eine "Nachverurteilung meines Mandaten".

Der Prozess im Zeitverlauf 

Ende April 2019: In Rust, wo sie in der Vergangenheit mehrfach im Europa-Park auftrat, gibt es das letzte Lebenszeichen von Alla K.

17. Mai: Alla K. wird vermisst gemeldet.

18. Mai: Zwei Angler finden die in Folie eingewickelte Leiche im Altrhein. Sie war mit Hantelgewichten beschwert.

19. Mai: Reydi A. wird festgenommen. Der Vorwurf der Polizei: Er habe – wohl nach einem Streit – Alla K. in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen erstickt und ihre Leiche anschließend im Wasser abgelegt.

11. Oktober: Der Ex-Lebensgefährte und Showpartner der Getöteten wird auf Beschluss der Schwurkammer des Landgerichts Freiburg aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Totschlagsanklage, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wird abgelehnt.

14. Oktober: Die Staatsanwaltschaft legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts ein. 12. Februar 2020: Das OLG gibt der Beschwerde statt und verweist den Fall zurück ans Landgericht.