Ringsheim erwartet zwei Flüchtlingsfamilien. Dafür soll der alte "Ochsen" schnell fit gemacht werden. Foto: sl

Verwaltung macht Terminvorschlag / Nachricht des Landratsamts zwingt zu Eilentscheidung

Der Bürgerentscheid zum Flüchtlingsheim in Ringsheim soll am 25. Februar über die Bühne gehen. Das schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor. Derweil macht eine Ankündigung aus Offenburg die Dringlichkeit einer Entscheidung deutlich.

Ringsheim. Das Hin und Her um den geplanten Bau in der Ruster Straße könnte am kommenden Dienstag ein Verfallsdatum erhalten. Bei seiner Sitzung (ab 19.30 Uhr im Rathaus) soll der Gemeinderat die Fragestellung und den Termin für einen entsprechenden Bürgerentscheid festlegen.

Wie berichtet, hat das Gremium am 7. November das von Joachim Pfeffer initiierte Bürgerbegehren als unzulässig – weil zu spät eingereicht – abgewiesen, gleichzeitig jedoch einen eigenen angestoßen. Der Vorschlag dazu kam von Noch-Rathauschef Heinrich Dixa, der es "für den einfachsten, saubersten Weg" hält, nach viel Wirbel in den vergangenen Monaten das Heft des Handelns nun dem Gemeinderat in die Hand zu geben.

Stimmen die Räte dem Vorschlag aus dem Rathaus zu, werden die Bürger am Sonntag, 25. Februar, an die Urne gebeten. Die Frage, die sie an diesem Tag zu beantworten haben, soll dann lauten: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde auf den in der Ruster Straße gelegenen Grundstücken Flurstücknummern 1158/7, 1158/8, 1158/9 und 1160, Gemarkung Ringsheim, einen Neubau zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen errichtet?" Um den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung (siehe Info) gerecht zu werden, will die Gemeinde die Bürger in den nächsten Wochen per Info-Schreiben über die wichtigsten Fragen rund um die Abstimmung versorgen.

Egal, wie sich Ringsheim am Ende entscheidet, sicher ist: Es muss dringend weiterer Platz für Flüchtlinge in der Gemeinde geschaffen werden. Laut Verwaltung hat sie das Landratsamt darüber informiert, dass Ringsheim zeitnah eine koreanische und eine afghanische Familie mit drei beziehungsweise vier Personen zugewiesen werden. Weil der Aufruf, privaten Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung zu stellen, unerwidert verhallte, bleibt nur das gemeindeeigene Gebäude in der Alten Bundesstraße 22. Allerdings laufen dort derzeit noch die Renovierungsarbeiten (wir berichteten), weshalb nun schnelles Handeln angesagt war: Einer der vier Wohnungen nimmt sich nun die Firma Dickert an. Rathauschef Dixa hat ihr per Eilentscheidung den Auftrag erteilt, Boden zu verlegen, Malerarbeiten auszuführen und eine fehlende Zimmertür einzusetzen. Gesamtkosten: rund 5500 Euro.

INFO

Das Wichtigste im Überblick

> Die Grundlagen:  Die baden-württembergische Gemeindeordnung sieht in Paragraf 21 ein sogenanntes Ratsbegehren, analog zum Bürgerbegehren, vor: Zwei Drittel der Stimmen der Gemeinderatsmitglieder sind nötig – in Ringsheims war das Votum einhellig –, dass eine Entscheidung in die Hände der Bürger gelegt wird (Bürgerentscheid). Dabei muss die Frage so formuliert sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten ist. Der Bürgerentscheid muss auf einen Sonntag terminiert werden.

> Das Prozedere: Mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten (in Ringsheim rund 1900) müssen an der Abstimmung teilnehmen, sonst ist das sogenannte Quorum nicht erfüllt und der Gemeinderat entscheidet. Um den Bau zu kippen, müsste die Mehrheit dagegen stimmen.

> Die Folgen:  Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.