Dürfen Ringsheims Bürger darüber abstimmen, ob auf diese Wiese ein Flüchtlingsheim gebaut wird? Das Landratsamt rät, das Bürgerbegehren zurückzuweisen. Aber es sagt auch, die Gemeinde könnte von sich aus einen Bürgerentscheid veranlassen. Foto: Kroll

Landratsamt rät zur Zurückweisung des Bürgerbegehrens / Gegner wollen notfalls vor Gericht ziehen

Das Tauziehen um das Bürgerbegehren wegen des geplanten Ringsheimer Flüchtlingsheims geht weiter. Das Landratsamt sagt mittlerweile klar, dass die Gemeinde das Bürgerbegehren zurückweisen soll. Doch es tauchen neue offene Fragen auf.

Ringsheim/Offenburg. Ein riesengroßes Kuddelmuddel herrscht weiterhin um die umstrittene Abstimmung der Ringsheimer wegen des geplanten Flüchtlingsheims für rund 50 Menschen in der Ruster Straße. Vor den Feiertagen hatte es reichlich Wirbel und Durcheinander um die rechtliche Zulässigkeit der Bürgerabstimmung gegeben, wir hatten berichtet.

Nun gibt es zumindest vom Landratsamt als zuständiger Rechtsaufsicht für Ringsheim Klarheit: Das Bürgerbegehren sei von der Gemeinde zurückzuweisen, rät Herbert Lasch als Leiter des Kommunalamtes in Offenburgs Landratsamt. Begründung: Das Bürgerbegehren sei am 28. September eingereicht worden, die Entscheidung des Gemeinderates habe aber damals schon mehr als drei Monate zurückgelegen. Damit sei die gesetzliche Frist verstrichen und das Bürgerbegehren nicht mehr zulässig.

Das Landratsamt weiter: Das Bürgerbegehren beziehe sich auf einen Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juni, in dem der Gemeinderat beschlossen haben soll, ein Flüchtlingsheim auf dem betroffenen Grundstück zu bauen. Das stimme aber nicht. In jener Sitzung vom 27. Juni sei nicht die Entscheidung zum Bau des Heims getroffen, sondern das sogenannte bauplanungsrechtliche Einvernehmen erteilt worden. Die Grundsatzentscheidung zum Hausbau sei "bereits vorher entschieden worden", sagt das Landratsamt. Ein Bauantrag sei bereits am 9. Juni beim Baurechtsamt des Landratsamtes gestellt worden.

Nun wird Joachim Pfeffer hellhörig. Er treibt das Bürgerbegehren in Ringsheim voran. "Nun ist deutlich geworden, dass die Grundsatzentscheidung über das Flüchtlingsheim offenbar in nichtöffentlicher Sitzung getroffen wurde", schimpft er. Er und seine Mitstreiter seien bisher davon ausgegangen, dass die Entscheidung am 27. Juni gefallen war - und nicht bereits zuvor, hinter verschlossenen Türen. Entsprechend sauer ist Pfeffer nun. "Es kann doch nicht sein, dass eine so wichtige Sache nichtöffentlich entschieden wird und das anschließend keiner öffentlich erfährt". Pfeffer kündigt an, die strittige Sache notfalls bis vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, um Klarheim zu bekommen.

Derweil weilt Bürgermeister Heinrich Dixa im Urlaub. Sein Hauptamtsleiter Jürgen Schwarz bereitet jetzt eine neue Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung kommenden Dienstag vor. Diese will er noch mit Dixa abstimmen, doch klar ist offenbar, dass sich die Gemeindeverwaltung hinter die Einschätzung des Landratsamtes stellen und das Bürgerbegehren für nicht zulässig erklären wird. Allerdings "anders begründet", sagt Schwarz.

Das Landratsamt sieht in all’ diesem Tohuwabohu noch eine andere Lösungsmöglichkeit, um die Wogen zwischen Gemeinde und Bürgerprotest wieder zu glätten: Der Gemeinderat könnte das Bürgerbegehren zwar zurückweisen, aber selbst einen Bürgerentscheid veranlassen.

INFO

Bürgerbegehren und -entscheid

In der Gemeindeordnung gibt es zwei Möglichkeiten, wie Bürger über kommunale Projekte mit abstimmen können:

> Bürgerbegehren: Dafür müssen sieben Prozent aller wahlberechtigten Bürger das Bürgerbegehren per Unterschrift unterstützen. Der Gemeinderat überprüft dann, ob das schriftlich eingereichte Bürgerbegehren zulässig ist. Wenn das der Fall ist, leitet er die Durchführung eines Bürgerentscheides ein.

> Bürgerentscheid: Auch der Gemeinderat selbst kann veranlassen, dass die Bürger über eine strittige Sache abstimmen können und einen Bürgerentscheid selbst anstoßen.