Das Urteil soll am 6. März gefällt werden. Foto: Symbolbild

Urteilsverkündung zur Tat in Nordrach auf 6. März verschoben. Gefordertes Strafmaß variiert stark

Offenburg - Es ist zwar keine überraschende Wende oder Neuigkeit im Fall eines 55 Jahre alten Mannes aus Nordrach, dem versuchter Totschlag an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zur Last gelegt wird. Aber es ist zumindest ein neuer Antrag, den die Richter am Landgericht Offenburg seit Montag jetzt auch noch in diesem komplizierten Fall berücksichten müssen.

Die Geschädigte, auf die der 55-Jährige im Dezember 2016 mehrfach mit einem Taschenmesser eingestochen haben soll, ist auf eigenen Wunsch nochmals vernommen worden und hat dabei nachträglich versucht, 50 000 Euro Schmerzensgeld und ein Adhäsionsverfahren zu erwirken. Das Opfer soll bleibende Verletzungen an ihren Händen haben und habe noch "starke Angstzustände". Sie leide noch immer unter der Tat, die sie nur knapp überlebte, sagte die Rechtsanwältin der Geschädigten zur Begründung. Die Nebenklage geht von "absichtlicher und damit versuchter Tötung aus" und könne auch keine Reue bei dem Beschuldigten feststellen. Die Staatsanwaltschaft erkannte hingegen einmal mehr an, dass der Beschuldigte Reue zeige, in einem Ausnahmezustand während der Tat gewesen sein muss und nicht das "Ziel verfolgte, das Opfer zu töten." Dennoch habe der mehrfach in Polen und Deutschland vorbestrafte Beschuldigte "billigend den Tod seiner langjährigen heutigen Ex-Freundin in Kauf genommen".

Verteidigung hat Zweifel an Glaubwürdigkeit der Geschädigten

Daher forderte die Staatsanwaltschaft bei der, wie sie sagt, "bedingt vorsätzlichen Tat" ein Strafmaß von drei Jahren und neun Monaten, dazu soll dem Mann die Fahrerlaubnis weiterhin entzogen bleiben. Der 55-Jährige soll bei der Tat, die sich hauptsächlich in seinem Auto abspielte und bei der er seine frühere Partnerin in Schulter und Hals stach, stark alkoholisiert gewesen sein. Der Umstand der starken Alkoholisierung solle laut Staatsanwaltschaft nicht strafmildernd wirken.

Die Strafverteidigung lehnte nicht nur das Adhäsionsverfahren und das Schmerzensgeld ab, sondern hat speziell nach der letzten Aussage der Geschädigten am Montag Zweifel an deren Glaubwürdigkeit. Sie sei regelrecht von ihrer Rechtsanwältin aufgestachelt worden und wolle nun eine möglichst hohe Strafe für ihren Ex-Freund, mit dem sie drei gemeinsame Kinder hat. Sie soll sich zudem bereits in der Vergangenheit in Widersprüche verstrickt haben.

"Objektive Merkmale" wie etwa Würgespuren am Hals des Opfers hätten außerdem gefehlt, als auch das konkrete Motiv. Die Tat sei vielmehr aus einem Affekt geschehen und eben nicht geplant gewesen. Die Verteidigung geht daher von gefährlicher Körperverletzung aus -- mit einem Strafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe. Am 6. März soll es zu einem Urteil kommen.