Die Neurieder Verwaltung bittet die Bürger, die Möglichkeit zur Briefwahl zu nutzen. Foto: Gollow (Symbolfoto)

Bürgermeister: Vorstellung der Kandidaten findet im Februar nichtöffentlich statt

Neuried - Eine Bürgermeiserwahl in Mitten der Pandemie-Zeit – da kommen bei vielen Bürgern viele Fragen auf. Damit die Unklarheiten beseitigt werden, hat die Gemeinde nun einen "Frage-Antwort-Katalog" zusammengestellt:

Wer ist wahlberechtigt?

Deutsche Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Neuried wohnen.

Wann findet die Bewerbervorstellung statt?

Die offizielle Bewerbervorstellung findet am Montag, 8. Februar, ab 16 Uhr in der Herbert-Adam-Halle statt. Die Vorstellung wird nichtöffentlich in Anwesenheit der Gemeinde-, Ortschafts- und Jugendgemeinderäte stattfinden. Fragen an die Kandidaten können vorab per E-Mail eingereicht werden. Bei der Veranstaltung werden aus den eingereichten Fragen einige per Los gezogen und den Kandidaten gestellt.

Wie wird gewählt?

Die Verwaltung bittet die Bürger, die Möglichkeit zur Briefwahl zu nutzen. Die Briefwahlunterlagen werden automatisch an alle wahlberechtigten Personen versandt. Eine Antragsstellung ist nicht notwendig. Jeder Wähler hat eine Stimme, die durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen des Bewerbers oder durch Eintragung eines Namens in der freien Zeile abgegeben wird. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten hat.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen werden bis voraussichtlich Freitag, 5. Februar, an die Bürger versandt. Sollten Bürger bis zum 8. Februar keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, sollten sie sich an das Wahlamt unter Telefon 07807/9 71 29 oder per E-Mail an hauptamt@neuried.net wenden.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt auf folgende Weise: Der Wähler kennzeichnet seinen Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. Der Wähler unterschreibt die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt unter der Angabe des Ortes und Tages, steckt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen – gelben – Wahlbriefumschlag und verschließt diesen.

Den Wahlbrief sollte der Wähler durch die Post oder auf andere Weise an die auf dem Umschlag angegebene Dienststelle senden oder ihn dort abgeben. Die Rücksendung des Wahlbriefs ist kostenfrei. Dies gilt allerdings nur innerhalb Deutschlands. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 21. Februar, 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Verspätet eingegangene Briefe werden nicht berücksichtigt.

Wo kann man wählen?

Neben der Möglichkeit zur Briefwahl stehen fünf Wahllokale zur Verfügung: Grundschule Altenheim; Mehrzweckhaus Müllen, Lindenfeldhalle Dundenheim; Langenrothalle Ichenheim und Kindergarten St. Michael Schutterzell. Folgendes gibt es beim Besuch eines Urnenwahllokals zu beachten: Die Stimmabgabe im Wahllokal ist nur mit dem in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein sowie gültigen Ausweispapieren möglich.

Die Stimmabgabe im Wahllokal ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Aufgrund der Hygieneauflagen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Sollten Bürger am Wahltag Krankheitssymptome haben, werden diese gebeten, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.

Was ist, wenn der Bürger an dem Tag nicht in Neuried ist?

Die Briefwahlunterlagen werden automatisch an den Hauptwohnsitz aller Wahlberechtigten versendet. Sollten Neurieder Bürger im Zeitraum des Versandes bis zum Wahltag nicht an ihrem Hauptwohnsitz anzutreffen sein und an der Wahl teilnehmen wollen, müssen diese sicherstellen, dass ihnen ihre Post nachgesendet wird.

Keinen Wahlschein erhalten, was nun?

Sollten Bürger keinen Wahlschein erhalten haben, können sie bis Samstag, 20. Februar, 12 Uhr im Rathaus Altenheim einen Ersatz erhalten.

Wo kann man sich als Wahlhelfer melden?

Um bei der Wahl zu helfen, können sich Bürger unter Telefon 07807/9 71 29 oder per E-Mail an hauptamt@neuried.net melden.

Hotline

Alle Fragen und Antworten sind auf der Homepage der Gemeinde Neuried unter www.neuried.net/buergermeisterwahl zu finden. Außerdem gibt es eine Wahlhotline. Die Rufnummer 07807/9 71 29 eist zu folgenden Zeiten erreichbar: montags bis donnerstags von 8 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr; freitags von 8 bis 12.30 Uhr. Bürger können auch eine E-Mail an hauptamt@neuried.net senden.