Die Stadt Mahlberg will im Rahmen der Stadtsanierung das Gebäude in der Gartenstraße 1 in Orschweier wieder in Schuss bringen. Foto: Decoux-Kone

Der Anfang ist gemacht: Mehrere Hauseigentümer haben bereits ihr Interesse an der "Stadtsanierung Orschweier I " angemeldet. Die bisherige Zahl stellt Bürgermeister Dietmar Benz durchaus zufrieden. Er hofft aber auf noch mehr Beteiligung.

"Das Interesse ist spürbar, es läuft an", konstatiert Mahlbergs Bürgermeister Benz zufrieden hinsichtlich des Sanierungsprogramms Orschweier I. Es habe bereits die ersten Besichtigungen für die sogenannten Sanierungs- und Modernisierungserhebungen gegeben, berichtet er der Lahrer Zeitung auf Nachfrage.

Bei diesen Erhebungen bewertet die im Auftrag der Stadt planende Freiburger Firma Steg Stadtentwicklung die geplanten Sanierungsmaßnahmen vor Ort – von der Maßnahmenliste und Kostenschätzung bis hin zu einem Vertragsabschluss. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht allerdings nicht. Das letzte Wort hat der Gemeinderat. Nach erfolgter Sanierung wird mit der "Steg" abgerechnet. Unterstützt wird die "Steg" dabei vom Kippenheimer Architekturbüro Mathis und Jägle.

Die Grenzen des Orschweierer Sanierungsgebiets sind mit Hauptstraße, Gartenstraße, Schloßstraße, Sackgasse, Lindenhof sowie Teilen der Feldstraße und Boecklinstraße festgelegt, können aber in Einzelfällen noch variiert werden.

Bislang gebe es fünf bis acht Objekte, bei denen die Besitzer ein konkretes Interesse daran hätten, diese zu sanieren, berichtet Benz. Auch die Stadt sei schon mit im Boot: Sie will die Gebäude in der Gartenstraße 1 bis 3 sanieren, in denen Ortsverwaltung und Narrenschopf untergebracht sind. Für diese wolle man auch hinsichtlich der Energieversorgung ein Gesamtpaket schnüren.

Der Bewilligungszeitraum für Förderanträge von Sanierungswilligen läuft bis zum April 2029. Eine Million Euro Fördermittel können verteilt werden, je 300 000 Euro davon steuern Bund und Land bei.

Sollten alle Interessenten in die Umsetzung gehen, habe man die Finanzmittel ausgegeben und müsse einen Aufstockungsantrag stellen – wie auch schon bei der erfolgreichen früheren Mahlberger Stadtkernsanierung mehrfach geschehen. Aber nicht jeder, der Interesse hat, werde dies auch umsetzen, weiß Benz aus Erfahrung. Denn für die Sanierungswilligen gibt es immer noch den Eigenanteil. Generell gilt eine kostenmäßige Förderobergrenze von 40 Prozent der Erneuerungsmaßnahmen bis maximal 40 000 Euro. Den Rest haben Eigentümer als Eigenanteil zu erbringen. Dabei können allerdings Eigenleistungen mitangerechnet werden.

"Wenn es am Ende 15 Private in diesen neun Jahren Laufzeit sind , dann sind es viel", schätzt Benz. Bei der Mahlberger Stadtsanierung von 2011 bis 2018 hätten rund 20 Eigentümer mitgemacht. Von daher laufe das Programm bislang gut an – es dürften aber gerne noch mehr Anträge werden. Vor allem entlang der Hauptstraße sehe Benz bei einigen Gebäuden den Bedarf, jetzt etwas zu machen, solange es noch zu einem verhältnismäßigen Preis gehe.

Das sind die Bedingungen

Private Baumaßnahmen dürfen erst nach einer schriftlichen Vereinbarung beginnen. Dazu gehören haushaltstechnische Verbesserungen (Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektrik) und wohnungstechnische Verbesserungen (etwa Veränderung der Raumnutzung, Größe und Orientierung von Räumen, Schaffung von Wohnungsabschlüssen, Verbesserung mit Toiletten und Bädern, alten- und behindertengerechter Ausbau). Auch Wärmedämmung und Schallschutz an Dach, Wänden, Decken, Fußböden, Fenstern und Türen sind zuschussfähig. Gebäudeabbrüche werden nur bezuschusst, wenn damit ein Neubau verbunden ist. Zudem muss beachtet werden, dass Hofgestaltung, reine Schönheitsreparaturen, Luxusmodernisierungen und Neubaumaßnahmen aus dem Förder-Raster fallen .