DYN A5: Orschweier stimmt gegen Bebauungsplan / Bedenken nicht ausgeräumt / Zweckverband tagt am 12. Dezember

Orschweier (ir). Wenn am 12. Dezember der Zweckverband DYN A5 über den Bebauungsplan für das interkommunale Gewerbegebiet entscheidet, wird es wohl zum Showdown zwischen Ettenheim und Mahlberg kommen. Das hat sich am Dienstagabend in der Sitzung des Ortschaftsrats abgezeichnet. Mehrheitlich empfahl das Gremium, dagegen zu stimmen. Es folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung. Der Gemeinderat befasst sich am kommenden Montag mit dem Thema.

Bekanntermaßen haben Mahlberger und Orschweierer so ihre Probleme mit Lärm, Staub und Geruch, die aus dem DYN A5 kommen. Am Dienstag ging es vorrangig um das Thema Lärm. Zum einen sehe man nach wie vor, dass auch im Verfahren der zweiten Offenlage des Bebauungsplans die Einwendungen Mahlbergs "weggewischt" wurden, erklärte Bürgermeister Dietmar Benz. Die Änderungsvorschläge, die der Bauausschuss in Ettenheim kürzlich formuliert hatte, seien "marginal". Neu sei ein Punkt in Sachen Lärmkontigentierung, weshalb die Rechtssicherheit eines Bebauungsplans infrage gestellt sein könnte. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2017 müsse bei Festsetzungen von Lärmkontingenten in einem Bebauungsplan ein Teilgebiet ohne Lärmkontingent ausgewiesen werden. Dies könne auch gebietsübergreifend geschehen. Ettenheim denke bei der Ausweisung als lärmkontingentfreie Zonen an die Ettenheimer Gebiete Radackern und Wolfsmatten. Für Benz stellt sich die Frage, ob der Zweckverbandspartner und Plangeber Ettenheim im DYN A5 dies für Flächen, die der Stadt Ettenheim obliegen, tun dürfe.

Der Bürgermeister berichtete auch von einem Gespräch mit dem Inhaber des Pelletwerks Joseph Rettenmaier im April. Er lobte die Maßnahmen am Kamin, wodurch sich der Lärm in der Kronenstraße um elf Dezibel verringert habe. Zudem seien Teile des Pelletwerks nachts nicht mehr in Betrieb. Allerdings habe der Inhaber einen Verzicht auf eine zweite Produktionslinie nicht erklärt. Zudem beanstandete Benz, dass die Einhausung am Abluftkamin des Bandtrockners keine Auswirkung auf den Bebauungsplan habe, weil die Lärmkontigentierung die genehmigten Werte abbilde. Im Oktober habe es ein Gespräch mit Gutachtern zu Lärm, Staub und Geruch, Anwälten des Zweckverbands und Mahlbergs sowie der Dekra gegeben. Dieses sei "in angenehmer Atmosphäre und auch mit guten Ergebnissen verlaufen".

Davon war am Dienstag nichts zu spüren. Ein Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan mache nur Sinn, wenn vorher mit dem Inhaber des Pelletwerks Vereinbarungen zu Emissionen von Lärm, Staub und Geruch getroffen und vertraglich fixiert würden. Zudem bedarf der Satzungsbeschluss der Einstimmigkeit, so Benz weiter.

Rolf Baum und Andreas Ruder enthielten sich ihre Stimme. Der Rest stimmte gegen den Bebauungsplan. Nikolaj Blasi sah wie Benz, dass die meisten Bedenken der Stadt "abgeschmettert wurden". Für Klaus Deutschkämer hatte den Eindruck, dass der Entwurf des Bebauungsplans so lange offengelegt werde, "bis wir einknicken".