Wahlplakate mitten auf der Kippenheimer B 3: Ein Bild, das es bald nicht mehr geben soll. Die Verwaltung will Plakatieren nur noch an speziellen Orten zulassen. Archivfoto: Decoux-Kone Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Kippenheimer Verwaltung schlägt schärfere Regeln vor / Spezielle Tafeln für (Wahl-)Werbung

Künftig soll in Kippenheim genau geregelt sein, wer wo und wie lange Plakate aufhängen darf. Die Verwaltung hat die entsprechende Satzung aktualisiert. Dabei dürfte vor allem die Situation vor vergangenen Wahlen eine Rolle gespielt haben.

Kippenheim. Bei den Kommunalwahlen im Mai dieses Jahres hat die AfD bleibenden Eindruck in der südlichen Ortenau hinterlassen – zumindest optisch. Denn mit dem südlichen und nördlichen Ortseingang von Kippenheim hatte sich die Partei die wohl exponiertesten Plätze für ihre Wahlwerbung ausgesucht. An den Bäumen mitten auf der B 3, die täglich mehr als 20 000 Autos passieren, hingen ausschließlich Plakate der Alternative für Deutschland. Wie schon bei mehreren Wahlen zuvor.

Immer wieder gab es Anfragen aus der Bevölkerung, ob das so in Ordnung sei. Die Antwort aus dem Rathaus: Ja. Denn bislang wird in Kippenheim nach dem Grundsatz "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" verfahren. Die AfD war schlicht zackiger unterwegs als die anderen Parteien und hatte deshalb mit ihrem Viel- und Früh-Plakatieren nichts Unrechtes getan.

Künftig jedoch soll das Wettrennen um die besten (Plakat-)Plätze ein Ende haben. Spielte man im Rathaus im Mai noch mit dem Gedanken, Parteien einen Mindestabstand zwischen ihren Plakaten vorzuschreiben, schickt die Verwaltung nun den Vorschlag ins Rennen, das Aufhängen nur noch an bestimmten, eigens dafür vorgesehenen Plätzen im Ort zu erlauben. In einer Neufassung der sogenannten Sondernutzungssatzung – die aktuelle stammt aus dem Jahr 1989 – heißt es: "Zur Plakatierung für Veranstaltungen von Vereinen, Gewerbebetrieben und anlässlich von öffentlichen Wahlen werden mehrere Tafeln errichtet." Und weiter: "Plakate dürfen ab der Errichtung der Tafeln ausschließlich an diesen Stellen befestigt werden." Ähnliche Regelungen gelten in vielen anderen Gemeinden und Städten schon länger. Bei seiner Sitzung am kommenden Montag (ab 19 Uhr im Rathaus) soll sie der Gemeinderat auch für Kippenheim beschließen – und so wildem Plakatieren einen Riegel vorschieben.

Sonderregelung für Vereine

Wer sich nicht an die Reglementierung hält, darauf wird in der neuen Satzung explizit verwiesen, handelt ordnungswidrig und riskiert eine Geldbuße von bis zu 500 Euro. Das Plakatieren selbst soll – anders als in anderen Kommunen, wo sie teilweise dafür bezahlen müssen – für Parteien in Kippenheim weiterhin gebührenfrei sein.

Die Satzung regelt freilich nicht nur Wahl-, sondern auch Vereinswerbung. So ist der schon seit Langem gepflegte Usus, dass heimische Vereine mit Bannern am Geländer vor der Schule an der  Ortsdurchfahrt auf ihre Veranstaltungen hinweisen dürfen, nun offiziell niedergeschrieben. Zwei Wochen dürfen die Banner kostenlos hängen. Für dieselbe Zeit soll es ortsansässigen Vereinen zudem gebührenfrei erlaubt sein, an den Begrüßungstafeln der Gemeinde für ihre Veranstaltungen zu werben.

Sollte das nicht ausreichen, ist es Vereinen unbenommen, Plakate zu drucken und sie an den erwähnten Spezial-Tafeln aufzuhängen. Dafür erhalten sie eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die reguläre Gebühr. Die liegt laut dem Entwurf zwischen 15 und 25 Euro pro Woche.

Weil es für Sondernutzungen keine Mustersatzung des Gemeindetags gebe, habe man die Neufassung der Straßenverkehrsbehörde und der Kommunalaufsicht des Landratsamts vorgelegt, so die Gemeindeverwaltung. Aus Offenburg habe es dafür bereits grünes Licht gegeben.