Bürgermeister Jochen Paleit (rechts) weihte mit Dorfbote Matthäus Oswald (links) und Bauhofleiter Patrik Sutterer die neue Fahrradstraße ein. Foto: Landratsamt Foto: Lahrer Zeitung

Infrastruktur: Erste Gemeinde in der Ortenau / Nur Anlieger dürfen mit Autos rein

Kappel-Grafenhausen (red/fx). Die erste Fahrradstraße im ländlichen Raum des Ortenaukreises hat das Landratsamt in dieser Woche zusammen mit der Gemeinde Kappel-Grafenhausen eröffnet. Für den eigens Radfahrern vorbehaltenen, verlängerten "Tramweg" zwischen der Fabrikstraße und der Gewerbestraße in Grafenhausen hatten Straßenverkehrsbehörde und Straßenbauamt, Gemeinde sowie Polizei bereits Ende 2018 die Weichen gestellt, teilt das Landratsamt mit.

"Die neue Fahrradstraße ist ein weiterer Baustein des Radwegnetzes im Ortenaukreis und ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Sie stellt insbesondere für viele Schüler aus Kappel, Grafenhausen und Rust eine sichere, gesunde und umweltfreundliche Schulwegalternative dar", so der Leiter des Amts für Straßenverkehr und ÖPNV, Klaus-Peter Busam. Die Fahrradstrecke vervollständige die West-Ost Verbindung zwischen dem Landesradfernweg entlang des Rheins und dem Rad-Netz Baden-Württemberg entlang der B 3.

Bürgermeister Jochen Paleit überzeugte sich bei einer Probefahrt von der ersten Fahrradstraße in der Ortenau: "Die Fahrradstraße bietet eine für Radfahrer sichere Umfahrung der parallel verlaufenden Ortsdurchfahrt von Grafenhausen an." Sie führe nach Westen auf die wenig befahrenen Straßen ›Tramweg‹ und ›Südend‹ und schließlich auf den Radweg an den Rhein zur Fähre und dann ins französische Rhinau. Nach Osten sei es nun möglich, gefahrloser den Radweg zur Schulstadt Ettenheim zu erreichen. Insbesondere durch die Verschmälerung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Umbaumaßnahme an der viel befahrenen Landesstraße sei die Fahrradstraße eine gut geeignete und beliebte Strecke für Radfahrer.

Durch die Beschilderung als Fahrradstraße darf diese zukünftig ausschließlich von Radfahrern befahren werden; anderer Fahrzeugverkehr ist nicht mehr erlaubt. Lediglich die direkten Anlieger dürfen weiterhin mit dem Kraftfahrzeug zu ihren Grundstücken fahren. Für sie gelten eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern und besondere Rücksichtnahme auf den Radverkehr, sodass dieser nicht gefährdet oder behindert wird. Im Bereich der Fahrradstraße ist das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern erlaubt.