Der Gemeinderat tagt in der Regel abwechselnd in den Rathäusern in Grafenhausen (links) und Kappel. Künftig könnten zu den Sitzungen mehr Ratsmitglieder zusammenkommen als bislang. Foto: Bender

Verwaltung für Aufstockung

Kappel-Grafenhausen - Geht es nach der Verwaltung der Doppelgemeinde heißt es nach der Kommunalwahl 2019 am Ratstisch: Bitte zusammenrücken! Der Zahl der Gemeinderatsmitglieder soll von 14 auf 18 steigen.

Möglich macht das der Umstand, dass Kappel-Grafenhausen gewachsen ist. Nach Angaben des Statistischen Landesamts hat die Gemeinde mittlerweile die 5000-Einwohner-Marke geknackt. Geht man streng nach Vorschrift – in diesem Fall die baden-württembergische Gemeindeordnung – müssten dem Gemeinderat somit künftig 18 Volksvertreter angehören. Genau das zu beschließen, schlägt die Verwaltung dem Gremium in der Vorlage für die Sitzung am kommenden Montag (ab 19.30 Uhr im Rathaus Grafenhausen) vor.

Dabei gälte es jedoch, einen heiklen Punkt zu umschiffen. Denn aus dem aktuellen Zahlenmaterial der Statistiker ließe sich neben einer neuen Ratsgröße noch etwas anderes ableiten: Weil Kappel im Verhältnis stärker gewachsen ist als Grafenhausen, könnte erstgenannter Wohnbezirk künftig einen Sitz mehr im Gremium erhalten. Bislang sind die Verhältnisse dank der unechten Teilortswahl paritätisch aufgeteilt (7:7). Das soll nach Willen der Verwaltung auch so bleiben. Zum einen gebe es keine gesetzliche Verpflichtung, dem größeren Teilort mehr Sitze zuzusprechen, zum anderen sei durch das neue Baugebiet Hubfeld IV (fast 100 Bauplätze) "in Kürze mit großem Einwohnerzuzug zu rechnen". Hieße dann also jeweils neun Sitze für Kappel und Grafenhausen, plus Bürgermeister.

Zwingend ist eine solche Aufstockung nicht, wie man im Rathaus betont. Denn die Landesvorschriften lassen bei Gemeinden, die noch nach dem System der unechten Teilortswahl wählen, auch eine Einordnung in die nächsthöhere oder -niedrigere Gruppe zu, sodass man theoretisch auch künftig in den bisherigen Dimensionen weiterarbeiten könnte.

Sollte sich der Rat für eine Vergrößerung aussprechen, braucht es dazu eine Änderung der Haupsatzung der Gemeinde. Das wiederum verlangt eine qualifizierte statt der üblichen einfachen Mehrheit. Heißt, dass mehr als die Hälfte, also acht Ratsmitglieder, für eine Aufstockung stimmen müssten.