Vor dem Landgericht Offenburg wird derzeit eine versuchte Vergewaltigung verhandelt. Foto: Archiv Foto: Lahrer Zeitung

Verhandlung: Verteidiger stellt Tathergang infrage / Urteil wird am Montag erwartet

Offenburg/Friesenheim. Im Prozess gegen einen 42-Jährigen, der versucht haben soll, seine Frau bei ihrer Arbeitsstelle in Friesenheim zu vergewaltigen, ist gestern der Fokus auf einen Gegenstand gefallen: ein Malerpinsel, mit dem der Angeklagte seiner Frau während der mutmaßlichen Tat Verletzungen zugefügt haben soll. Verteidiger Wolfgang Frankus wollte dieser Behauptung offensichtlich auf den Grund gehen und hatte am 8. April einen Antrag gestellt, die Arbeitsstelle nochmals nach dem Pinsel abzusuchen. Richter Peter Stier hatte nun das Ergebnis mitgeteilt: Der Malerpinsel konnte von der Kriminalpolizei nicht aufgefunden werden. Deshalb hätten die Beamten einen ähnlichen Pinsel gekauft, damit sich alle Beteiligten ein Bild davon machen konnten. Auch die Fotos von den Verletzungen der Frau wurden nochmals gemeinsam begutachtet. Dabei wollte Hofsäß die Einschätzungen der Sachverständigen wissen. Im Detail ging es um ein Hämatom am linken Ellenbogen, eine Abschürfung an der Lippe und zwei Streifrötungen an der Schulter. Alle drei Verletzungen müssten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt, im Oktober 2018, frisch gewesen sein, so die Sachverständige.

Im Punkt, wie die Frau sich die Verletzung am Ellenbogen zugezogen haben könnte, vermutete die Sachverständige unter anderem einen Fall nach hinten. Diesen konnte Verteidiger Frankus keinen Glauben schenken: "Jeder weiß doch, wie man nach hinten fällt. Dass man sich auf den Ellenbogen stützt und sonst keine weitere Schürfungen hat, kann ich mir nicht vorstellen", sagte er. Die Sachverständige hingegen beharrte auf ihre Angabe, dass dies möglich wäre, es sei schließlich ein "dynamischer Vorgang." Auch bei den Streifrötungen im Schulterbereich ließ Frankus Zweifel verlauten: "Die Frau soll eine dicke Jacke angehabt haben, wie kann es sein, dass diese Rötungen durch die Jacke hindurch entstanden sind? Hätte es da nicht Beschädigungen am Kleidungsstück geben müssen?"

Richter Stier schloss im Anschluss die Beweisaufnahme. Zur Verlesung der Plädoyers war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Das Urteil soll voraussichtlich bereits am Montag, 20. Mai, fallen.