Gericht ordnet Unterbringung des 55-jährigen Mannes in einer Psychiatrie an. Foto: dpa/Symbolbild

55-Jähriger sticht in Friesenheimer Gaststätte auf zwei Männer ein. Mann hat seelische Störung.

Friesenheim/Offenburg - Ein 55-Jähriger soll im August in einer Friesenheimer Gaststätte versucht haben, zwei Männer zu töten. Statt einem Strafverfahren wird nun durch ein Sicherungsverfahren geklärt, ob er weiterhin in einer Psychiatrie bleiben muss.

Der 55-Jährige soll am Abend des 24. August des vergangenen Jahres gemeinsam mit zwei Männern in einer Gaststätte etwas getrunken haben, als er plötzlich einen Dreikantschaber zog. In Tötungsabsicht habe der 55-Jährige zunächst dem einen Mann in den linken Brustbereich gerammt", geht aus einer Pressemitteilung der Offenburger Staatsanwaltschaft hervor. Anschließend habe er mit dem Gegenstand auch dem zweiten Mann tödliche Verletzungen zufügen wollen, diesen aber aufgrund dessen Abwehrhaltung nur am Unterarm verletzt.

Am Folgetag stellte sich der mutmaßliche Täter der Polizei

Mit Hilfe der Wirtsleute habe der Mann aus dem Lokal gedrängt werden können. Akute Lebensgefahr bestand bei keinem der beiden Verletzten. Der mutmaßliche Täter stellte sich am Folgetag der Polizei und wurde zunächst in Untersuchungshaft genommen. "Er hat sich umfänglich zu den Tatvorwürfen geäußert und dabei unter anderem angegeben, dass er die Tat verübt habe, weil er vor einigen Monaten Opfer einer schweren Straftat geworden sei, an welcher die beiden Männer beteiligt gewesen sein sollen", so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen hätten jedoch keinerlei tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich die von dem Mann behauptete schwere Straftat überhaupt ereignet hat. Dennoch gehe der Mann in seiner Vorstellung immernoch davon aus, dass sich diese Tat zugetragen habe. Der 55-Jährige wurde daraufhin durch eine Sachverständige begutachtet. Diese kam zu der vorläufigen Einschätzung, dass er an einer krankhaften seelischen Störung leidet und zur Tatzeit seine Schuldfähigkeit aufgehoben war. Daher wurde der Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann Ende November aufgehoben und stattdessen ein Unterbringungsbefehl durch den zuständigen Richter erlassen. Der Mann wurde daraufhin in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.

Mangels Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen konnte keine Anklage wegen versuchten Mordes erhoben werden. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft nun vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg ein Sicherungsverfahren beantragt. Dabei soll geprüft werden, ob es der Tatverdächtige war, der die beiden Männer verletzte und ob er sie dadurch töten wollte. Sodann hat das Gericht zu prüfen, ob bei dem 55-jährigen Deutschen zur Tatzeit tatsächlich aufgrund seiner Erkrankung die Schuldfähigkeit aufgehoben war und, ob auch in Zukunft die Begehung erheblicher Straftaten zu erwarten ist. Dann müsste er weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Die Hauptverhandlung findet voraussichtlich ab dem 20. Februar statt.

Info: Sicherung statt Strafe

Das Sicherungsverfahren ist ein Strafverfahren, das keine Bestrafung, sondern lediglich die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt zum Gegenstand hat. Die Staatsanwaltschaft leitet es gegen Täter ein, die die Tat im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit begangen haben. Statt der Anklage wird der Antrag auf das Sicherungsverfahren gestellt. Zuständig ist ausschließlich die Strafkammer des Landgerichts. In der Hauptverhandlung ist ein Sachverständiger und ein Verteidiger notwendig. Dagegen ist die Anwesenheit des Angeklagten nicht nötig, wenn sein Zustand oder das öffentliche Interesse sie nicht erlauben.