JustizSachverständiger im Zeugenstand beim Landgericht

O ffenburg/Friesenheim (ng). Einige Missverständnisse zwischen dem 42-jährigen Angeklagten und dem hinzugezogenen Sachverständiger sind am Freitag vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg geklärt worden – einiges bleibt jedoch weiterhin unklar.

Dem 42-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seine Ehefrau im Oktober 2018 an ihrer Arbeitsstelle in Friesenheim sexuell genötigt zu haben. Er bestreitet die Tat und behauptet, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen – seine Frau habe ihn sogar dazu verführt.

Am ersten Verhandlungstag sprach der Angeklagte von Alkohol- und Drogenproblemen sowie Depressionen, die er versucht habe, in den Griff zu bekommen. Das Landgericht hatte sich entschieden ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Dieses soll klären, ob der Angeklagte dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.

Am sechsten Verhandlungstag bat Richter Stefan Hofsäß zunächst den Sachverständiger in den Zeugenstand. Er hatte sich mit dem Angeklagten zuvor unterhalten und die Gespräche protokolliert. In diesem stehe, so Hofsäß, das Ehepaar habe sich am vermeintlichen Tattag zum Sex verabredet. "Verabredet? Hat das der Angeklagte wortwörtlich gesagt?", fragte der Richter den Zeugen. Zunächst bejaht, hat der Sachverständige sich nochmals in seinen Angaben korrigiert, nachdem der 42-Jährige dem Aufschrieb widersprach. "Wir haben uns getroffen, das wurde verabredet. Aber nicht zum Geschlechtsverkehr", übersetzte die Dolmetscherin den Angeklagten aus dem Russischen.

Auch bei den Angaben der Treffen des Ehepaars vor der mutmaßlichen Tat gab es wohl Missverständnisse zwischen den Gesprächspartnern. Wie oft sie sich getroffen und bis zu welchem Tag vor der mutmaßlichen Tat das Ehepaar intim war, wurde auch am sechsten Verhandlungstag nicht eindeutig geklärt.

Das Gutachten des Sachverständiger wird voraussichtlich beim nächsten Verhandlungstag, Freitag, 17. Mai, vorgetragen.