Schutzstreifen in der Otto-Stoelcker-Straße Foto: dec Foto: Lahrer Zeitung

Verkehr: Neue Schutzstreifen für Radfahrer in der Otto-Stoelcker-Straße / Stadt erhält viele Anfragen

Ettenheim (red/fx). Nachdem das Straßenbauamt die Markierung für den Radverkehr in der Otto-Stoelcker-Straße geändert hat, erhält die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben viele Anfragen. Sie weist darauf hin, dass ein gesonderter Radweg aufgrund der geringen Straßenbreite Richtung Westen rechtlich nicht möglich war. Daher wurde einseitig auf der Nordseite ein sogenannter Schutzstreifen für Radfahrer angebracht. Dieser ist mit einer gestrichelten Linie auf der Fahrbahn markiert und Teil der Fahrbahn.

Der Schutzstreifen soll die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs auf Radler erhöhen. Laut Straßenverkehrsordnung darf der Schutzstreifen bei Bedarf von Autofahrern befahren werden, etwa wenn man dem Gegenverkehr ausweichen muss. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der Radfahrer nicht gefährdet wird.

Grundsätzlich gilt auf Schutzstreifen Parkverbot, Halten ist bis zu drei Minuten zulässig, zum Beispiel zum Be- und Entladen.

Fürs Überholen gilt, unabhängig von einer Schutzstreifen-Markierung, dass ein Mindestabstand von etwa anderthalb Metern eingehalten werden muss. Maßgebliche Orientierung beim Überholen ist also nicht die Schutzstreifenmarkierung, sondern der tatsächliche Abstand zum Radfahrer, betont die Stadtverwaltung. Reicht der Abstand nicht aus, gilt praktisch ein Überholverbot. Das Vorbeifahren an einer Autoschlange ist Radfahrern indes erlaubt. Wenn Autos an einer roten Ampel warten, dürfen sie auf dem Schutzstreifen bis zur Ampel vorfahren.