Wie geht es weiter im Gewerbepark DYN A5 von Ettenheim und Mahlberg? Die nächsten Wochen dürften entscheidend sein.Archivfoto: Decoux-Kone Foto: Lahrer Zeitung

Gewerbegebiet: Ettenheim und Mahlberg nehmen neuen Anlauf für Bebauungsplan / Wohl letzte Chance auf eine Einigung

Im Gewerbegebiet DYN A5 steht ein richtungsweisender Sommer an: Einigen sich Ettenheim und Mahlberg endlich auf einen Bebauungsplan oder muss die Kommunalaufsicht eingreifen – und am Ende das Verwaltungsgericht entscheiden?

Ettenheim/Mahlberg. "Das Landratsamt steht in regelmäßigem Kontakt zum Zweckverband und wird von diesem über die wesentlichen Schritte informiert", gab Behördensprecher Kai Hockenjos am Freitag auf LZ-Nachfrage den aktuellen Stand im interkommunalen Gewerbegebiet wider. Corona-bedingt hätten in den zurückliegenden Wochen "geplante Besprechungen aller Verfahrensbeteiligten verschoben" werden müssen. Sollte es keine weiteren Einschnitte geben, "ist beabsichtigt, den weiteren Bebauungsplanprozess in den nächsten Monaten voranzutreiben", so Hockenjos.

Klingt auf den ersten Blick relativ vage, wenig griffig und vor allem: sehr diplomatisch. Tatsächlich birgt das Thema viel Brisanz. Denn: Finden die beiden Verbandspartner nicht endlich zu einem Konsens, drohen weitreichende Konsequenzen. Im schlimmsten Fall könnten Ettenheim und Mahlberg sogar einen Teil ihrer kommunalen Selbstbestimmung einbüßen.

Die Ausgangslage ist verzwickt: Seit nunmehr elf Jahren ringen die Städte um einen Bebauungsplan für ihren gemeinsamen Gewerbepark an der Autobahn. Während der eine Partner (Ettenheim) Entwürfe mehrfach als beschlussreif ansah, sah der andere (Mahlberg) in Sachen Lärm-, Geruchs- und Staubbelastung Nachholbedarf – vor allem beim Pelletwerk (Stichworte: zweite Produktionslinie, Abfallverbrennung).

Der Streit gipfelte im Januar 2019 in einer Ansage der Kommunalaufsicht. Die Satzung des Zweckverbands, hieß es aus Offenburg, sei rechtswidrig, weil sie in Sachen Planungsrecht Einstimmigkeit verlange, und sei deshalb in diesem Punkt zu ändern. Dagegen wehrte sich Mahlberg. Die Befürchtung: Fällt die Einstimmigkeitsklausel könnte Ettenheim mit seiner 4:3-Stimmenmehrheit im Verband nicht nur den Bebauungsplan durchdrücken, sondern über die meisten Belange im DYN A5 künftig frei entscheiden. Der Mahlberger Gemeinderat beschloss: Sollte das Landratsamt, wie angedroht, das Regelwerk im Zuge einer Ersatzvornahme selbst ändern, würde man vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Weitere Gutachten zum Pelletwerk

Aussichten, die keinem der Beteiligten gefielen. Im März 2019 setzte man sich deshalb noch einmal zusammen. Friedensgipfel im Regierungspräsidium. Ergebnis: Einigen sich die beiden Städte doch noch auf einen Bebauungsplan, verzichtet das Landratsamt auf die geforderte Satzungsänderung. Voraussetzung: ein zeitnaher Beschluss.

Davon kann fast anderthalb Jahre später keine Rede mehr sein. Doch nimmt man in Offenburg offenbar noch Rücksicht, kann und will man die durch die Pandemie verursachten Verzögerungen den Parteien nicht anlasten.

Mittlerweile liegen neue Gutachten zu Emissionen des Pelletwerks (Lärm und Geruch) vor. Ende März war ein Gespräch dazu anberaumt, an dem auch die Betreiberfirma Rettenmaier hätte teilnehmen sollen. Laut Ettenheims Bürgermeister Bruno Metz, Vorsitzender des DYN A5-Zweckverbands, wird das Treffen noch vor der Sommerpause nachgeholt. Anschließend soll das Thema zeitnah in den Gremien (Gemeinderäte und Zweckverband) behandelt werden.

Mit den Corona-Lockerungen wächst nun wieder der Druck. Zwischen den Zeilen lässt sich ein deutlicher Tenor herauslesen, wenn Sprecher Hockenjos sagt: "Das Landratsamt wird die Entwicklung in enger Abstimmung mit dem Verband begleiten und bei Bedarf darüber befinden, welche Schritte angezeigt sind." Die Kreisbehörde sieht sich als Herrin des Verfahrens und gibt die Richtung vor. Und die heißt nach aktuellem Stand: Bebauungsplan oder Diktat von oben.

Das Gewerbegebiet DYN A5 ist unterteilt in zwei Areale: Rittmatten I und II. Während der Westteil (Rittmatten I) überplant ist, schwebt der Osten (Rittmatten II) im rechtsfreien Raum. Ein umfassender Bebauungsplan soll nach Willen der Verbandsspitze die Vermarktung der sechs Hektar großen Fläche von Rittmatten II ermöglichen. Seit Kurzem gibt es im Rittmatten I nämlich keine Grundstücke mehr. Die letzte freie Fläche wird derzeit von der Malterdinger Landtechnik-Firma Krumm bebaut.