Friedhof: Standfestigkeit wird geprüft

Ettenheim (red/aka). Die Stadtverwaltung Ettenheims weist darauf hin, dass aufgrund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, die Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Diese Überprüfung findet statt am Montag und Dienstag, 27. und 28.August.

Es gibt verschiedene Ursachen, warum ein Grabstein nicht mehr standsicher ist. So kann die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel nicht ausreichend sein, oder die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs verloren gegangen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt-verwaltung. Die Überprüfung der Standfestigkeit dient der Sicherheit. Wegen eines umstürzenden Grabsteins kann eine Person erheblich verletzt, im schlimmsten Fall sogar getötet werden.

Die Stadt lässt die Überprüfung durch ein Fachunternehmen durchführen. Es wird dabei ein spezielles Messgerät eingesetzt. Der Grabstein wird dabei nicht gerüttelt. Gemäß den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz, muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 500 Newton (51,8 Kilogramm) belastet.

Eigentümer müssen Reparatur bezahlen

Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf dabei nicht schwanken oder umfallen. Grabmale bei denen die Standsicherheit nicht gewährleistet ist, werden durch einen Aufkleber markiert und die Nutzungsberechtigten aufgefordert für die Standsicherheit zu sorgen. Der Nachweis über die vom Fachmann durchgeführten Arbeiten ist der Friedhof-Verwaltung vorzulegen.

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass im Schadensfall die Nutzungsberechtigen haften. Für Rückfragen stehen den Bürgern die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung unter Telefon 07822/43 22 30 gerne zu Verfügung