Ausschuss: Geplante Änderungen rund um Kaufland-Neubau sei existenzbedrohend

Ettenheim (ks). Im Zuge des geplanten Neubaus des Ettenheimer Kaufland-Markts im Rahmen des Bebauungsplan "Ziegelweg" haben die Planer die Verkehrsführung völlig neu gestaltet. Sie wurde im Zuge der Anhörung von den Behörden gutgeheißen. Vorgesehen ist eine neue Zufahrt von der Rheinstraße aus, die auf der Höhe der östlichen Brücke zum Belzmühle-Areal mit einer Abbiegespur vorgesehen ist (wir berichteten mehrfach). Die Straße "Am Bahndamm" endet dabei für den Pkw-Verkehr an der Westgrenze des Kaufland-Areals und wird zur Sackgasse.

Gegen das Vorhaben hat der Betreiber eines Sanitär- und Heizungsbetriebs, der in der Straße "Am Bahndamm" ansässig ist, vehement Einwände vorgetragen. Die von Straßenverkehrsbehörde, Polizei und anderen Behörden bevorzugte Lösung diene letztendlich nur Kaufland. Für seinen Betrieb werde durch die neue Verkehrsführung der Standort deutlich unattraktiver, uninteressanter, weniger konkurrenzfähig und unwirtschaftlicher. Der Standort-Nachteil könne "in marktaggressiven Zeiten" für ihn gar zum Überlebenskampf werden. Als Mindestausgleich für die vorgesehene neue Verkehrsführung schlägt der Betriebsleiter eine Direktanbindung der Straße "Am Bahndamm" an den Kreisverkehr auf der L 103 am westlichen Stadteingang beziehungsweise schon vorher vor.

Die Stadt indes hält an der vom Fachbüro entwickelten und von den Behörden für gut befundenen neuen Kaufland-Erschließung fest, wie bei der Sitzung des Bauausschusses am Dienstag deutlich wurde. Sie sieht in einer Direktanbindung der Straße "Am Bahndamm" an den Kreisverkehr oder die L 103 im Bereich der künftigen neuen Bushaltestelle keine realistische Lösung und lehnt diese Idee ab. Die Verlängerung der Fahrtstrecke zu und von besagtem Betrieb um 560 Meter – beziehungsweise eine Minute bei Fahrten nach Osten – sehen sowohl Stadt als auch die Gutachten als zumutbar an.

Aufgrund der im Anhörungsverfahren entwickelten Änderungen vor allem in der Sortendefinition von Kaufland ist eine erneute öffentliche Auslegung – allerdings nur für einen kleinen Teil des Bebauungsplanentwurfs – erforderlich. Die Dauer der Auslegung beträgt wie üblich vier Wochen. "Eigentlich wollten wir heute den neuen Bebauungsplan beschließen", so Bürgermeister Bruno Metz. Wegen der strukturellen, "nicht inhaltlichen Änderungen" sei man zu diesem Aufschub gezwungen.

Einstimmige Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat gab der Bauausschuss indes zum Bebauungsplan "Erweiterung Steinröhre" in Altdorf und zur Änderung im "Stoelcker-Areal".