Laut dem Lärmaktionsplan ist es auf der B 3 in Altdorf zu laut. Foto: Decoux-Kone

Gemeinderäte äußern Zweifel an der Verlässlichkeit des Zahlenwerks

Ettenheim - Der Lärmaktionsplan hat bei den Ettenheimer Gemeinderäten Fragen aufgeworfen. So hatte sich unter anderem der Messungsort geändert und es wurde eine Maßnahme vorgeschlagen, der das Land schon zuvor nicht Folge geleistet hatte.

2015 hat die Stadt Ettenheim die Erstellung eines Lärmaktionsplans beschlossen. Alle fünf Jahre soll dieser fortgeschrieben werden, wie Markus Schoor, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung / Bauen / Umwelt, den Mitgliedern des Bauausschusses in der Videokonferenz am Dienstag erläuterte.

Dabei geht es vor allem um die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr. Der Schwellenwert wird in Ettenheim auf der B 3 in Altdorf und entlang der L 103 im Stadtgebiet überschritten. Ein lärmoptimierter Asphaltbelag auf beiden Straßen wird als langfristige Verbesserung genannt.

Verlegung zweier Kreisstraßen aus der Altstadt

Exakt an diesem Punkt setzte eine erste kritische Anfrage aus dem Ratsrund an. Olaf Deninger erinnerte daran, dass man seitens der Stadt einen solchen "Flüsterasphalt" schon früher angeregt hatte, das Land, das für die L 103 zuständig ist, dies aber ignoriert habe.

Stattdessen habe es die Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt, indem es diesen lärmdämpfenden Belag nicht aufgetragen habe. Markus Schoor musste einräumen, dass die rechtliche Bindung von Lärmaktionsplänen nicht geklärt sei.

Auch Marion Fleig sah in der von einem Planungsbüro erarbeiteten Fortschreibung Irritationspunkte. Dass man nicht dieselben Straßenabschnitte entlang der L 103 gewählt habe wie vor fünf Jahren, sei für sie nicht nachvollziehbar.

"Wie kann man eine Entwicklung evaluieren, wenn man nicht dieselben Fakten zugrunde legt?" Auch Beate Kostanzer machte im vorliegenden Plan Schwachpunkte aus. Dass für die Kreuzung beim "Deutschen Hof" Lärmwerte nur für die Nacht, nicht aber bei Tag eingezeichnet seien, entzog sich ihrem Verständnis. "Da müsste die Belastung ja eigentlich knallrot eingezeichnet sein", so ihre Überzeugung.

Dass im Plan die Rubrik "gemachte Hausaufgaben" leer geblieben sei, stieß bei Kostanzer ebenfalls auf Kritik. "Das suggeriert ja, als hätten wir seitens der Stadt nichts gemacht." Markus Schoor verwies auf die Auflistung der bereits getätigten Maßnahmen an anderer Stelle des Aktionsplans: die Verlegung zweier Kreisstraßen aus der Altstadt heraus (seit Ende der 1990er-Jahre), auf Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Innenstadt auf 20 Stundenkilometer, auf das Radwegekonzept (seit 2017), die Einrichtung des Stadtbusses mit Ausweitung des Nahverkehrsangebots in Zusammenarbeit mit der SWEG seit 2019 und die Rabattierung der Punktekarte.

B 3-Umfahrung berücksichtigen

Dem Hinweis von Beate Kostanzer, die angestrebte Verlegung der Bundesstraße zur Umfahrung von Altdorf/Kippenheim gehöre doch auch zu den Zielen verminderter Lärmbelästigung für die Anwohner, schlossen sich Verwaltung und Ratsmitglieder an. Diese Maßnahme soll nun noch in den Aktionsplan aufgenommen werden. Andreas Kremer erinnerte ferner daran, dass der Bund eine Neuasphaltierung der B 3 plane. Die Stadt solle rechtzeitig initiativ werden und einen lärmmindernden Asphaltbelag einfordern.