Bislang haben sich noch nicht viele Kunden bei der Wohnbau Lahr gemeldet, die Aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsrückstand geraten könnten. Foto: Lübke

Corona-Krise: Vermieter in Lahr bieten Lösungen bei Verdienstausfall an

Lahr - Aufgrund der Corona-Krise geraten viele Menschen in finanzielle Probleme. Die Miete am Monatsanfang kann teilweise nicht mehr bezahlt werden. Doch die Vermieter bieten Lösungen an – und auch ein Gesetz schützt vor der Kündigung.  Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise den Schutz der Mieter erhöht. Ab dem 1. April bis zum 30. Juni gilt ein neues Gesetz, nachdem Vermieter einem Mieter nicht mehr kündigen dürfen, sollte er in dem Zeitraum im Zahlungsrückstand sein. Eine Mietschuld besteht dennoch. Die Rückstände müssen bis spätestens 30. Juni 2022 wieder beglichen sein, sonst droht die Kündigung. Die Vermieter in Lahr zeigen sich aber auch Abseits der neuen Regelung in der Corona-Krise kompromissbereit.

 

Gemibau: "Wenn es Probleme mit der Miete geben sollte, werden wir auf unsere Kunden zugehen", verspricht Fred Gresens, Vorstandsvorsitzender der Gemibau. Beispielsweise bestehe die Möglichkeit, dass die Mieten in kleinere Raten aufgeteilt werden. Bislang hätten sich bei der Gemibau allerdings noch nicht viele Mieter gemeldet, die Probleme bei der Zahlung angekündigt haben. "Es sind derzeit deutlich weniger als ein Dutzend Mieter, die auf uns zugekommen sind. Wir sehen da auch keine Welle an Anfragen auf uns zukommen", so Gresens, der dazu rät, den aktuellen Gesetzestext nicht als Freibrief misszuverstehen. "Die Miete ist der Kunde definitiv immer schuldig."

Bauverein Lahr: Wie viele Mieter des Bauvereins aktuell Probleme mit der Mietzahlung haben, kann Judith Kuhn, Geschäftsführerin des Bauvereins, derzeit noch nicht abschätzen. "Das sehe ich dann in ein paar Tagen, wenn Lastschriften zurückkommen sollten", sagt sie. Der Bauverein vermietet auch Gewerbeflächen, auch dort hätten sich aber noch keine Geschäftskunden mit dem Problem gemeldet. "Die Lahrer Tafel sowie ein türkische Supermarkt, die bei uns Mieter sind, haben ja auch trotz der Krise noch geöffnet", so Kuhn.

Wohnbau Lahr: "Wir werden den Kunden bei Problemen mit der Mietzahlung entgegen kommen", versichert Guido Echterbruch, Geschäftsführer der städtischen Wohnbau Lahr. Ratenzahlung sei eine Möglichkeit, den Mieter dann zu entlasten. "Bislang sind aber nur ganz wenige Kunden mit Zahlungsproblemen an uns herangetreten", sagt Echterbruch. Die Probleme mit der Mietzahlung müssten auch klar mit Auswirkungen der Corona-Krise belegbar sein, um ein Entgegenkommen des Vermieters zu ermöglichen. "Ein Nachweis über Kurzarbeit oder dass das eigene Geschäft derzeit geschlossen bleiben muss, wäre so ein Beleg", erklärt der Geschäftsführer. Wichtig sei, dass sich die betreffenden Mieter auch melden würden. "Wir können das nicht alleine Überblicken", so Echterbruch. Ein gewerblicher Mieter mit großen Zahlungsproblemen aufgrund der Corona-Krise sei bereits auf die Wohnbau zugekommen. "Wir finden mit ihm zusammen gerade eine Lösung", berichtet Echterbruch.

Baugenossenschaft Lahr: "Bislang sind uns noch keine Verdienstausfälle unserer Mieter gemeldet worden", teilt die Baugenossenschaft auf Anfrage unserer Zeitung mit. Wenn sich Mieter melden würden, werde jeder Fall einzeln behandelt und entsprechend nach Lösungen gesucht. Für den Nachweis, dass die Zahlungen aufgrund von Corona nicht möglich seien, reiche beispielsweise ein Gehaltsnachweis oder ein gestellter Antrag beim Arbeitsamt zur Vorlage.

Gesetzeslage

Aufgrund der Corona-Krise gilt derzeit ein neues Gesetz zum Mieterschutz. Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 berechtigen den Vermieter – für die Dauer von 24 Monaten – nicht zur Kündigung. Erst, wenn der Mieter oder Pächter die Rückstände auch nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen hat, kann ihm wieder gekündigt werden.