Im Amtsgericht in Wolfach fand die Verhandlung wegen Beamtenbeleidigung und Fahrens ohne Führerschein statt. Foto: Kornfeld

Angeklagter wegen Fahrens ohne Führerschein und Beamtenbeleidigung zu Geldstrafe verurteilt.

Wolfach - Im Verfahren wegen Beamtenbeleidigung und Fahrens ohne Führerschein ist der Angeklagte gestern von Richterin Ina Roser in allen Punkten für schuldig befunden worden. Er wurde zu insgesamt 130 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt.

Dem arbeitslosen Kraftfahrzeug-Mechaniker wurde zur Last gelegt, am 6. März um cirka 9 Uhr mit seinem Auto zu einem Netto-Parkplatz in Oberwolfach gefahren zu sein, ohne einen Führerschein zu besitzen. Dabei sei er beobachtet worden. Zeugen dazu wurden am ersten Verhandlungstag gehört. Der Angeklagte bestritt dies mit dem Hinweis, er habe zu dem Zeitpunkt in einem Wohnstift in Haslach gearbeitet.

Um dieses zu überprüfen, ist gestern der Hausmeister des Hauses als Zeuge befragt worden. Er sagte aus, der Angeklagte sei jeden Tag pünktlich um 8 Uhr zur Arbeit gekommen, nur am 6. März nicht. Der Kinzigtäler sei an jenem Tag ausnahmsweise erst um 9 Uhr erschienen.

Der Hausmeister konnte im Nachhinein nicht mehr genau sagen, ob er den Angeklagten um 9 Uhr gesehen habe. Er sei oft im Haus unterwegs. Es sei möglich, dass er sich auf die Aussage des 36-Jährigen verlassen habe und in den Unterlagen den Arbeitsbeginn mit 9 Uhr vermerkt habe.

Der Verteidiger sah es nicht als nicht erwiesen an, dass der Angeklagte an dem Tag gefahren sei. Er verwies auf die Unterlagen und auf die nicht eindeutigen Zeugenaussagen. Auch die Staatsanwältin hielt es für "höchstwahrscheinlich, dass sich der Angeklagte zu dem Zeitpunkt bei der Arbeit befunden habe".

Die Richterin sah das anders und verurteilte den Beschuldigten für diesen Tatvorwurf zu 80 Tagessätzen.

Polizist als Zeuge

Zum Vorwurf der zweifachen Beamtenbeleidigung wurde ein Polizist als Zeuge gehört, der am 13. April gerufen wurde, als drei seiner Kollegen das Auto des Angeklagten aufgrund des wiederholten Fahrens ohne Führerschein beschlagnahmen wollten. Er habe sich mit einem Kollegen in der Nähe befunden.

Es sei dem Angeklagten anzumerken gewesen, dass ihm das Ganze "gar nicht passt", so der Zeuge.

Seine Kollegin habe dem Beschuldigten "klargemacht, wer das Gespräch führt". Darauf habe der Angeklagte zu ihr gesagt "Halt die Klappe". Er habe ihn zur Seite genommen und versucht, ihn zu bremsen.

Als jedoch die Haken an dem Fahrzeug befestigt wurden, sei das nicht einfach gewesen. Der Kinzigtäler habe gesagt "deine Kollegen sind alle Hurensöhne" und er habe eine Polizistin als "Hure" und "Fotze" bezeichnet, ohne dass diese es habe hören können. Der Polizist sagte aus, dass er das Fahrzeug von allen Seiten fotografiert habe, bevor die Greifhaken befestigt wurden und auch nachdem der Wagen abgeschleppt worden sei. es habe keine Beschädigungen gegeben. Der Verteidiger bezeichnete den Polizisten als den Einzigen, der versucht habe, zu deeskalieren.

Die Staatsanwältin beantragte eine Strafe von 50 Tagesätzen. Außerdem solle der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Angeklagte habe sich nicht entschuldigt und die Beleidigungen auch nicht zugegeben.

Tat im Kontext

Der Verteidiger gab zu bedenken, dass es keine direkten Beleidigungen gegeben hätte, diese seien nicht auf bestimmte Personen bezogen. Außerdem sei die Tat im Kontext der Beschlagnahme des Fahrzeugs zu sehen. "Die haben mein Auto kaputt gemacht", warf der Angeklagte ein.

Die Richterin stellte klar, dass auch eine Äußerung an Dritte eine Beleidigung sein kann. In Bezug auf das Fahren ohne Führerschein, machte sie dem Angeklagten klar: "Irgendwann ist das Maß voll. Beim nächsten Mal wird es voraussichtlich nicht bei einer Geldstrafe bleiben."

INFO

Der Angeklagte

Der Bundeszentralregisterauszug vom 17. November 2017 umfasst 15 Einträge des Angeklagten. Es handelt sich unter anderem um diverse Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein in Kraft getretenes, aber noch nicht rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Melsungen. Der 38-Jährige wurde zu einer achtmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.