Leere Zeugenbänke vor dem Sitzungssaal des Wolfacher Amtsgerichts: Vier von sechs Zeugen waren nicht erschienen, die Verhandlung wurde ausgesetzt. Foto: Störr

Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung ausgesetzt. Kommunikation gestaltet sich schwierig.

Wolfach - Eine Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung ist vor dem Wolfacher Amtsgericht ausgesetzt worden. Vier der sechs geladenen Zeugen waren am Donnerstag nicht erschienen, der Geschädigte verfügte über wenig gute Deutschkenntnisse.

Gegen die vier nicht erschienen Zeugen ergeht ein Ordnungsgeld-Beschluss in Höhe von jeweils 200 Euro, bei Nichtzahlung werden zwei Tage Ordnungshaft fällig. Für den Geschädigten wird bei der nächsten Verhandlung ein Dolmetscher einbestellt, um den unklaren Sachverhalt besser bewerten zu können.

Während für Richterin Ina Roser vor der Urteilsverkündung noch eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geld-Auflage denkbar gewesen wäre, forderte die Staatsanwältin einen Fortsetzungstermin. Polizeilich protokollierte Aussagen will sie direkt bei den Zeugen hinterfragen.

Der nächste Verhandlungstermin wurde auf Freitag, 27. Juli, morgens um 9 Uhr angesetzt. Außer dem Bruder des Angeklagten werden alle Zeugen noch einmal einbestellt.

Dem Angeklagten legte die Staatsanwältin zur Last, dass er im Oktober des vergangenen Jahres dem Geschädigten mehrfach mit einer Schnapsflasche auf den Kopf geschlagen habe. Die daraus resultierende Wunde musste genäht werden. Vorausgegangen sei ein Streit mit dem Bruder des Angeklagten, an dem er nicht direkt beteiligt gewesen wäre. Deshalb ergehe der Vorwurf der vorsätzlichen und gefährlichen Körperverletzung. Der 28-jährige Verfahrensmechaniker beteuerte, dass er sich vorher noch nie geprügelt habe.

Angeklagter berichtet von Erinnerungslücken

An dem fraglichen Abend sei er mit Freunden und seinem Bruder unterwegs und sehr stark betrunken gewesen, er wisse nicht mehr, wie er von dem vorherigen Discobesuch im mittleren Kinzigtal in die Bar des Nachbarorts gekommen wäre. Auch an den Tathergang erinnere er sich aufgrund eines alkoholbedingten Filmrisses nicht mehr, er könne sich erst wieder an die Vernehmung bei der Polizei erinnern.

Richterin Roser bezweifelte, ob sich der Angeklagte tatsächlich an nichts erinnere und war sich sicher: "Einer von den dreien muss es gewesen sein." Allerdings sei der beteiligte Bekannte des Angeklagten im Ausland und sein Bruder müsse nicht aussagen. Das tat dieser zwar, allerdings erklärte auch er, sich an nicht mehr viel erinnern zu können.

Der geschädigte Gerüstbauer schilderte in Kurzform, dass ihn der Bruder des Angeklagten aufgefordert habe, mit vor die Tür der Bar zu gehen. Dort sei es zu Schlägen gekommen, er wäre gegen eine Scheibe geflogen und habe von hinten die Schläge abbekommen. Dass seine Aussage vor Gericht nicht mehr mit der polizeilichen Aussage in der Tatnacht übereinstimmte, begründete der 18-jährige Rumäne mit seinen Kopfverletzungen. "Offensichtlich will oder kann niemand mehr etwas dazu sagen", fasste die Richterin vor der Urteilsverkündung zusammen.