Dem Angeklagten konnte die Richterin keine günstige Sozialprognose stellen, sodass eine Bewährung für sie nicht infrage kam. Nun muss der Mann ins Gefängnis. (Symbolfoto) Foto: Felix Kästle/Archiv/dpa

DNS-Spur bringt Polizei auf die richtige Fährte. Aufgrund zahlreicher Vorstrafen keine Bewährung.

Wolfach - Wegen zweier Diebstähle hat sich ein 54-Jähriger am Freitag vor dem Wolfacher Amtsgericht verantworten müssen. Aufgrund seiner Vorstrafen sah Richterin Ina Roser eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten für angemessen.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai und Juni 2017 gemeinsam mit zwei Komplizen maskiert in zwei Firmen eingestiegen zu sein. Zutritt verschaffte sich das Trio jeweils über ein aufgehebeltes Fenster. Im Inneren knackten sie jeweils mehrere Getränke-, Snack- und Zigarettenautomaten. Zudem stahlen sie in einer Haslacher Firma ein Smartphone, in einem Gutacher Unternehmen Bargeld in Höhe von 200 Euro. In beiden Fällen kam brachiale Gewalt zum Einsatz. "Profis waren das nicht", sagte ein Polizist aus. Auf Videoaufnahmen seien drei Personen zu sehen gewesen, die unorganisiert wirkten. Auch die Vorgehensweise sei nicht professionell. "Das war alles sehr dilettantisch: Eine Tür war zum Beispiel nicht abgeschlossen, wurde aber trotzdem aufgehebelt", sagte er. Auf die Spur des Angeklagten kamen die Beamten aufgrund einer DNS-Spur, die in einer der Firmen sichergestellt wurde. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden sodann Kleidungsstücke gefunden, die auch auf den Videoaufnahmen zu sehen waren.

Maskiert in Firma eingestiegen

Der Angeklagte räumte die Vergehen ein, gab aber an, von seinen Komplizen überredet worden zu sein. Außerdem seien die Taten spontan geschehen. Auch von der Beute habe er nicht viel gesehen. "Was hat sie denn da geritten?", wollte Roser wissen. "Ich weiß es nicht, wahrscheinlich Dummheit", antwortete der Angeklagte kleinlaut. Namen der Mittäter wollte er zunächst nicht nennen. Im Laufe der Beweisaufnahme fielen aber mehrere Namen, die der Angeklagte später auch als seine Mittäter bestätigte: "Ja, die waren das. Aber die haben mich überredet."

Der Angeklagte hatte bereits einiges auf dem Kerbholz: 35 Einträge im Bundeszentralregister, darunter Diebstähle, Sachbeschädigungen und Fahren ohne Führerschein, zeugten von einer bewegten Vergangenheit. Der Angeklagte erklärte, er habe eine schwere Kindheit hinter sich: Vom Vater wurde er geschlagen, die Jugend verbrachte er in mehreren Heimen, wo er auf die schiefe Bahn geraten sei.

Der Staatsanwalt hatte Zweifel an der Spontanität der Taten, da beide Einbrüche an einem Feiertag geschahen. Bei beiden sei der Modus Operandi gleich, darum sei der Angeklagte auch für beide zu bestrafen - und zwar nicht nur als Mittäter. Der Verteidiger wies nochmals darauf hin, dass der Angeklagte die Taten gestanden und auch die Komplizen genannt hatte. "Er braucht einen engagierte Bewährungshelfer und eine Strafe, die zeigt, dass es für ihn wirklich die allerletzte Chance ist."

Mit ihrem Urteil schloss sich Richterin Roser der Forderung des Strafanwalts an. "Die Einbrüche waren ganz schöne Brecher", sagte sie. Dem Angeklagten konnte sie keine günstige Sozialprognose stellen, sodass eine Bewährung für sie nicht infrage kam. Dem Angeklagten riet sie: "Sie sollten das Trauma ihrer Kindheit auf den Grund gehen, sonst sieht man Sie hier immer wieder."