Eine Parkscheibenregelung wird es in Wolfach erstmal nicht geben. Es bleibt bei den bekannten Parkscheinen. Foto: Dorn

Gremium lehnt Antrag der Freien Wähler mehrheitlich ab. Emotionale Diskussion.

Wolfach - Soll die Regelung der Parkgebühren in Wolfach gändert werden? Über einen entsprechenden Antrag der Freien Wähler hat der Wolfacher Gemeinderat am Mittwoch emotional diskutiert.

Um den Einkauf oder den Besuch von Gastronomiebetrieben attraktiver zu machen, sollte der parkgebührenbefreite Zeitraum von einer halben auf eine ganze Stunde ausgedehnt und dazu die "Brötchentaste" an den Automaten durch eine Parkscheibenregelung ersetzt werden, trug Gemeinderat Helmut Schneider den Antragstext für seine Fraktion vor.

Die Verwaltung hatte als Grundlage den aktuellen Sachstand und mögliche (finanzielle und rechtliche) Auswirkungen skizziert. Michael Schamm (stellte CDU) den möglichen Umsatzgewinn für die Gewerbetreibenden in Frage.

Leasing-Vertrag für Automaten läuft noch bis 2023

Stellvertretend für die SPD-Fraktion beklagte Hans-Joachim Haller das Nebeneinander von Parkscheiben- und Parkgebühren-Regelung, welches für Auswärtige nur schwer zu durchschauen sei.

Zur Illustration hatte Michaela Bruß eine Fotomontage für neu anzubringende Schilder (bis zu einer Stunde mit Parkscheibe, ab einer Stunde mit Parkticket) vorbereitet. Die Kosten für dieses zweigleisige Fahren bezifferte Bruß auf etwa 7000 Euro (18 neue Schilder plus die Umprogrammierung der Ticket-Automaten). Der Leasing-Vertrag für die Ticket-Automaten laufe noch bis August 2023, gab Bürgermeister Geppert auf Anfrage bekannt.

Haller brachte daraufhin eine Idee ins Spiel: Wenn man schon den Gewerbetreibenden in Corona-Zeiten ein positives Signal senden möchte, könnte dieses Signal doch in der preisgünstigen Variante der Umprogrammierung der Brötchen-Taste auf 60 Freiminuten liegen. Dieser Idee konnte auch Peter Ludwig (CDU) beipflichten.

Carsten Boser (Grüne) wollte das alte, nach der Fertigstellung der Stadtsanierung beschlossene Parkraum-Konzept mit einer Einzelmaßnahme nicht aufgeschnürt wissen, sorge doch auch jedes Auto, welches nicht in die Stadt einfährt, für höhere Lebensqualität im Städtle. Mit dem "alten" Konzept habe man viele Kunden erfolgreich dazu erzogen, für längeres Verweilen im Städtle ihr Fahrzeug vor den gebührenfreien Toren der Stadt zu parken.

Zum Ende der Debatte erinnerte Kordula Kovac (CDU) an die Möglichkeit, dass die Gewerbetreibenden den Kunden die Parkgebühr erstatten und die Rückerstattung zu 50 Prozent mit der Stadt abrechnen könnte. Die in der Sitzung vielzitierte "Brötchen"-Taste setzt für diese imagefördernde Regelung quasi die Bagatellgrenze.

Aus drei Vorschlägen ausgewählt

Zahlreiche Räte erkundigten sich, ob diese Regelung weiterhin gelte – werde sie, was auch in den Sitzungsunterlagen notiert war – sie würde aber nur noch von wenigen Gewerbetreibenden in Anspruch genommen.

Letztlich standen drei Beschlussvorschläge zur Wahl. Der Beschlussvorschlag der Freien Wähler wurde bei sechs Ja-Stimmen (die geschlossene Fraktion der Freien Wähler) und 13 Gegenstimmen abgelehnt. Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung, an der Parkschein-Regelung bis zum Ablauf der Leasingfristen 2023 nichts zu ändern, aber bereits 2022 konzeptuell darüber nachzudenken, erhielt sieben Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen bei sechs Enthaltungen. Der als Drittes zur Abstimmung gestellte Vorschlag (Verdoppelung der Brötchen-Taste auf 60 Freiminuten) kam auf acht Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen.

Auch wenn hier die Zahl der Ja-Stimmen höher lag und man daraus einen politischen Willen im Gremium hätte ableiten können, den Interessen der Gewerbetreibenden in Corona-Zeiten entgegen zu kommen, hatte diese Abstimmung lediglich noch informativen Charakter. Nach dem Studium der Geschäftsordnung stellte sich heraus, dass Enthaltungen nicht als Stimmen zählen und damit schon der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit einer hauchdünnen Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen angenommen worden war. Damit bleibt die bestehende Parkgebühren-Ordnung erhalten.

In der "Parkzone Innenstadt" (Parkplätze Innenstadt, St. Jakobsweg und Vorstadt West) darf nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden. In der Zeit von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr sind die Parkplätze gebührenpflichtig (mit Parkschein). Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden. Für Kurzparker gibt es die Möglichkeit, ein Freiticket am Parkscheinautomaten zu ziehen, mit dem man die gebührenpflichtigen Parkplätze bis zu 30 Minuten kostenlos nutzen kann ("Brötchentaste"). Weiterhin besteht für die Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihren Kunden die Parkgebühren zurückzuerstatten und diese mit der StadtWolfach abzurechnen. Die Stadt übernimmt dabei die Hälfte des Betrags.