Im Wolfacher Amtsgericht wurde ein Urteil zum Subventionsbetrug gesprochen. Foto: Beule

Nach dreieinhalb Stunden Verhandlung vor dem Wolfacher Amtsgericht sind zwei Angeklagte des Subventionsbetrugs schuldig gesprochen worden.

Wolfach. Nach dreieinhalb Stunden Verhandlung vor dem Wolfacher Amtsgericht sind zwei Angeklagte des Subventionsbetrugs schuldig gesprochen worden. Bereits vor einem Jahr wurde der Fall verhandelt und dann für Nachermittlungen vertagt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Wirte-Ehepaar vor, Corona-Soforthilfe in Höhe von 9 000 Euro ohne Berechtigung beantragt und ausbezahlt bekommen zu haben. Dafür war im März 2020 Grundvoraussetzung, dass Zahlungsengpässe unmittelbar durch den Lockdown verursacht wurden. Bereits Ende 2019 war die Zahlungsunfähigkeit eidesstattlich versichert worden und Anfang März drohte das Landratsamts der Entzug der Betriebserlaubnis wegen Hygiene-Mängeln an.

Der Angeklagten wurde wegen verschwiegener Konten Falsche Versicherung an Eides Statt sowie Subventionsbetrug vorgeworfen, dem Angeklagten Subventionsbetrug. Einer der beiden Verteidiger beantragte ein Rechtsgespräch mit dem Ziel, das Verfahren einstellen zu lassen. Richterin Ina Roser sah zwar die Länge der Verfahrensdauer und den Grenzfall zur Leichtfertigkeit bei der Antragstellung, konnte aber beim Angeklagten kein Bemühen erkennen, seine Gesamt-Situation in den vergangenen eineinhalb Jahren zu ändern – im Gegensatz zur Angeklagten, die mittlerweile stundenweise arbeite und zur Aufstockung bereit wäre.

Frühere Strafzahlungen nicht beglichen

"Unter diesen Voraussetzungen kann ich die Einstellung nicht mitgehen", betonte Roser. Auch die Staatsanwaltschaft lehnte ab. Im Laufe der Verhandlung zeigten sich schwierigste wirtschaftliche Verhältnisse, ein unüberschaubarer Schuldenberg aus einem früheren Insolvenzverfahren und der unrentable Betrieb einer Gaststätte.

Das Ostergeschäft 2020 hätte der Lichtblick am Horizont und erstmals alle Zimmer belegt sein sollen. Doch aufgrund von Corona wurden alle Buchungen storniert, erklärte der Angeklagte den Antrag auf Soforthilfe. Als Zeugin wurde die Kriminal-Oberkommissarin befragt, die bereits im ersten Prozess ausgesagt und anschließend nachermittelt hatte.

Danach wurde der Antrag auf Soforthilfe zu einem Zeitpunkt bei der IHK hochgeladen, als der Entzug der Betriebserlaubnis vom Landratsamts schon zugestellt war. Ende 2019 lag der Schuldenstand bei knapp 50 000 Euro, erklärte als zweiter Zeuge der beauftragte Polizeikommissar-Anwärter. Über die geringen Übernachtungszahlen aus 2019 ermittelte als dritter Zeuge der zuständige Polizeikommissar bei der Kommune.

Gegen die Angeklagte lagen wegen Vergehen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz Urteile über Geldstrafen in Höhe von je 3 300 Euro vor, die nicht bezahlt wurden. Außerdem wurde der Angeklagte bereits zwei Mal zu Geldstrafen wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt verurteilt. Eine Gefängnis-Strafe wegen Betrugs in vier Tateinhergängen wurde für sechs Monate zur Bewährung bis Juni 2023 ausgesetzt. Während der Staatsanwalt für die Angeklagte eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro und für den Angeklagten unter Zusammenziehung der laufenden Urteile eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung sowie die Pfändung von Werten in Höhe des Subventionsbetrugs forderte, plädierten die Verteidiger auf Freispruch: beide hätten glaubhaft dargestellt, dass sie sich durchgewurstelt haben – wenn auch mit wenig Erfolg".

Die Richterin sprach beide Angeklagten für schuldig im Sinne der Anklage. Der Antrag auf Soforthilfe sei gemeinschaftlich ausgefüllt, von beiden unterschrieben und damit von beiden gleichermaßen zu verantworten.

Die Angeklagte wurde unter Einbeziehung der Vorstrafe zur Geldstrafe von 3 000 Euro verurteilt. Bei ihr wird der Wertersatz in Höhe der 9 000 Euro eingezogen. Der Angeklagte wurde unter Einbeziehung der Vorstrafen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung auf drei Jahre verurteilt. Er wird der Rechtshilfe unterstellt und muss 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.