Schmutz, Schimmel und zu warm gelagerte Waren: Auch wenn ein Großteil der Mängel mittlerweile beseitigt sei, bleibt die Metzgerei Sexauer in Kippenheim zunächst geschlossen. So will es das Ortenauer Amt für Lebensmittelüberwachung. Foto: Bender

Es ist auch für die Kontrolleure kein alltäglicher Fall: Wegen "erheblicher Hygienemängel" hat das Landratsamt der Kippenheimer Metzgerei Sexauer bereits im Juli den Betrieb untersagt. Wann er wieder aufgenommen werden darf, ist aktuell unklar.

Kippenheim/Offenburg - Wer dieser Tage in der Kippenheimer Poststraße Wurst oder Fleisch einkaufen will, wird enttäuscht. Ein Rollladen verdeckt die Eingangstür der Metzgerei Sexauer, hinter den Gardinen im Schaufenster liegt der Verkaufsraum im Dunkeln. Einen Hinweis auf Urlaub, Betriebsferien oder Ähnliches sucht man vergeblich. Die Schließung hat andere Gründe.

Das Ortenauer Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hat der Metzgerei am 8. Juli einen Besuch abgestattet – und dabei Zustände vorgefunden, die beim bloßen Lesen nur schwer zu verdauen sind. Von angetrocknetem Dreck an Gerätschaften, zu warm gelagerten Waren und von Schimmelbefall ist im am vergangenen Freitag veröffentlichten Behördenbericht die Rede. "Der Hackklotz im Verkaufsbereich war mit rötlichen und bräunlichen Ablagerungen altverschmutzt. Zudem war er an der Lebensmittelkontaktfläche sowie am Randbereich stark verschlissen und stellenweise abgesplittert", schreiben die Kontrolleure. Und: "Der Fleischwolf war mit rötlichen Ablagerungen und angetrockneten Fleischresten (...) verschmutzt."

16 Grad in der Kühltheke

Beim Check der Kühltheke wartete eine weitere unliebsame Überraschung: "Die Messung der Temperatur an verschiedenen Stellen ergab circa 16 Grad Celsius." Die gängige Empfehlung für rohe Fleischprodukte und Wurstwaren liegt im einstelligen Grad-Bereich.

Auch der Blick ins Kühlhaus habe grobe Missstände offenbart, schreiben die Hygienewächter. So habe man "mehrere stark verschimmelte Lebensmittel wie zum Beispiel Erdbeeren, Wurstwaren, zum Beispiel Salami oder Mortadella, kalter Braten vorgefunden" – und zwar "in unmittelbarer Nähe zu offen gelagerten verzehrfertigen Lebensmitteln".

Ein seltener Fall

"Derart schwerwiegende Verstöße oder eine Produktionsuntersagung kommen selten vor", erklärt Petra Hoferer vom Veterinäramt auf LZ-Nachfrage. Die Offenburger Behörde hat in ihrem Bericht mehrfach die gesundheitlichen Gefahren protokolliert, die sich durch den Verzehr der Waren ergäben.

Die Metzgerei wurde wegen der Mängel stillgelegt – und bleibt es vorerst. Bei einer Nachkontrolle am 12. August, so ist zu lesen, "war ein Großteil der Mängel beseitigt". Insbesondere wurden laut Hoferer keine verdorbenen beziehungsweise verschimmelten Lebensmittel mehr gefunden. Um den Betrieb wieder zu erlauben, reicht es aus Amtssicht allerdings noch nicht.

Betrieb meldet sich nicht

Ungewöhnlich: Der zweite Kontrolltermin findet in der Regel zeitnah nach dem ersten statt, wenn der betroffene Betrieb meldet, die Mängel beseitigt zu haben. Weil die Metzgerei nichts von sich habe hören lassen, sei die Lebensmittel-Behörde nach fünf Wochen auf Eigeninitiative nochmals nach Kippenheim gekommen, so Hoferer.

Was die Inhaber zu den Kontrollergebnissen sagen – und wann sich die Türen der Metzgerei Sexauer wieder öffnen –, war am Montag und Dienstag nicht zu erfahren. An beiden Tagen war weder vor Ort noch telefonisch jemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Info - Das ist die gesetzliche Regelung

Was? Lebensmittelüberwachungsbehörden sind laut Gesetz verpflichtet, "erhebliche oder wiederholte" Verstöße, etwa gegen Hygienevorschriften in Restaurants oder Geschäften, zu veröffentlichen. Und zwar in Fällen, in denen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Die Veröffentlichung erfolgt mit Name und Anschrift des Betriebs.

Seit wann? Die Veröffentlichungspflicht gibt es seit 2012. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken war sie bis April 2019 ausgesetzt.

Wo? Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat unter www.verbraucherinfo-bw.de ein landesweit einheitliches Informationsportal eingerichtet. Dort sind Kontrollberichte für sechs Monate einsehbar und werden dann gelöscht.

Warum?  Auf der Homepage des Landes heißt es: "Die neue Veröffentlichungspflicht dient der aktiven Information des Verbrauchers aus Gründen behördlicher Transparenz. Sie sollte und darf nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden."