Diese Karte des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz zeigt die betroffene Zone sowie die Straßen in und um Straßburg, auf denen die Umweltplakette Pflicht ist. Foto: Karte: ZEV

Kehler Verbraucherschützer erklären, worauf deutsche Autofahrer ab November achten müssen

Wer künftig mit dem Auto in den Großraum Straßburg fahren will, braucht ab dem 1. November die Umweltplakette "Crit’ Air" – jedenfalls bei Feinstaubalarm. Sonst droht ein Bußgeld. Kehler Verbraucherschützer informieren, was es zu beachten gilt.

Straßburg/Kehl (red/vk). Ziel der neuen Umweltplakette "Certificat qualité de l’air", kurz "Crit’ Air", ist, die Luftverschmutzung zu reduzieren. Doch für wen ist die "Crit’ Air" Pflicht? Wo ist der Aufkleber erhältlich? Diese und weitere Fragen beantwortet das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl, damit die deutschen Autofahrer ab dem 1. November auch jenseits des Rheins auf der sicheren Seite sind.

Für wen gilt die "Crit’ Air"?

Die Umweltplakette gilt nach Angaben des ZEV für alle Autofahrer, die bei Feinstaubalarm in die Eurometropole einfahren. Die deutsche Umweltplakette werde nicht anerkannt. Deutsche Pendler, Urlauber oder Geschäftsreisende müssten also gegebenenfalls zwei Plaketten an der Windschutzscheibe kleben haben: die deutsche und die französische. "Immer mehr Länder führen ihre eigene Plakette ein, was bei Autofahrern nur Verwirrung auslöst", ärgert sich Martine Mérigeau, Vorstand des ZEV. "Wir wollen eine einheitliche Plakette, die in der ganzen EU gilt, und haben dazu ein Projekt begonnen", so Mérigeau.

Wann wird sie gebraucht?

Bei Feinstaubalarm herrscht in Straßburg Plakettenpflicht. Der Alarm erfolgt in vier Schritten, erläutern die Experten in Kehl: Tag eins: Der Feinstaubalarm wird auf der Internetseite der Eurometropole unter www.de.strasbourg.eu ausgerufen. Tag zwei: Auf Autobahnen und Schnellstraßen müssen Fahrer ihr Tempo um 20 Stundenkilometer drosseln. Tag drei: Auf allen Straßen muss 20 Stundenkilometer langsamer gefahren wurden. Tag vier: Nur Fahrzeuge mit grüner, violetter, gelber oder orangener Plakette dürfen fahren. Wenn das Fahrzeug nur parkt und nicht fährt, gilt keine Plakettenpflicht. Laut der Präfektur des Département Bas-Rhin müssen Fahrer sich auf etwa drei Feinstaubalarm-Tage im Jahr einstellen.

Welche Strafen drohen?

Fahrer, die ohne die Umweltplakette "Crit’ Air" unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld von mindestens 45 Euro, warnt das ZEV.

Wo gibt es die Plakette?

Fahrzeughalter können die Plakette über eine deutschsprachige Webseite unter www.certificat-air.gouv.fr für 4,80 Euro inklusive Porto bestellen. Dafür wird die Zulassungsbescheinigung Teil eins benötigt. Bezahlt wird mit Kreditkarte.

Weitere Informationen: www.cec-zev.eu

INFO

Keine Plakette

Keine Umweltplakette erhalten: Motorräder ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000; Autos, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen mit Euro 1 oder ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997; Lastwagen, Busse und Wohnmobile über 3,5 Tonnen mit Euro 1, 2 oder ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2001.