Private Hochwasserschutzmaßnahmen sollen in Welschensteinach helfen. Foto: Störr Foto: Schwarzwälder Bote

Ortschaftsrat: Antrag auf Förderung vom Regierungspräsidium wird vorbereitet / keine Pflicht für Eigentümer

Der Hochwasserschutz in Welschensteinach ist nur durch private Maßnahmen zu erreichen. Darüber wurde der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am Dienstagabend informiert. Eine Katalogisierung für einen Antrag beim Regierungspräsidium läuft.

Welschensteinach. "Das Steinacher Rückhaltebecken ist unübersehbar in der Entstehung. Jetzt kann auch in Welschensteinach mit den lokalen Hochwasser-Schutzmaßnahmen begonnen werden", erklärte Ortsvorsteher Xaver Rockenstein.

Kostenbeteiligung von 30 Prozent erwartet

Auf Grundlage der Hochwasser-Gefahrenkarte soll der Schutz einzelner Objekte auf ein HQ 100 ausgelegt werden. Im Rahmen von drei Begehungen mit Stefan Rapp vom Büro Wald und Corbe seien die Grundstücke entlang des Talbachs abgelaufen, kartiert und berechnet worden. "Das Hochwasser 2008 wurde als 20-jähriges Schadensereignis eingestuft, das von 2014 als zehnjähriges", informierte Rockenstein. Die Einschätzung sei fast enttäuschend. Jetzt werde ein Maßnahmen-Katalog erarbeitet, der als Zuschuss-Antrag ans Regierungspräsidium (RP) in Freiburg gehe.

Für die Grundstückeigentümer gebe es eine Infoveranstaltung, wenn die notwendigen Maßnahmen feststehen. Erfahrungen in Nachbargemeinden hätten gezeigt, dass die Bevölkerung den Objektschutzmaßnahmen zunächst eher skeptisch gegenüber stehee. "Wir rechnen mit 70 Prozent Zuschuss und damit 30 Prozent Kosten für die Gemeinde", erklärte der Ortsvorsteher. Den Betroffenen würden somit keine Kosten entstehen. Es gebe für die Eigentümer keine Verpflichtung, sich am Hochwasserschutz zu beteiligen. Sie könnten das auch ablehnen.

"Es ist ein Segen, wenn es den Zuschuss für die Maßnahmen gibt. Selbst vom Rückhaltebecken haben wir nur indirekt etwas", gab Rockenstein zu bedenken. Die Gemeinde versuche zusammen mit dem Fachbüro die maximale Förderung zu bekommen, allerdings sei die Planung und Kalkulation nicht "zentimeterscharf".

Sobald die Maßnahmen seitens des RP genehmigt wären, würde mit jedem Betroffenen Kontakt aufgenommen und die genauen Arbeiten abgestimmt werden. "Das werden in aller Regel Alu-Dammbalken oder auch drucksichere Fenster sein", so Rockenstein. Auf Nachfrage von Gemeinderat Alexander Kern (CDU) erklärte der Ortsvorsteher, dass es schwierig sei, ein Zeitfenster für die Antragstellung anzugeben.

Christian Schätzle (CDU) wollte wissen: "Muss man auf einen HQ 100-Schutz gehen? Oder geht auch weniger?" Rockenstein verwies auf den Maßnahmenkatalog, den es abzuwarten gelte. "Die Entscheidung liegt beim Eigentümer", verdeutlichte er.

Die Aufweitung oder Tieferlegung des Bachbetts wäre als Hochwasserschutz-Maßnahme keine Option. "Aktuell haben wir beim Sägewerk Meßmer einen Durchfluss von acht Kubikmeter pro Sekunde", erklärte Ortsvorsteher Xaver Rockenstein. Für einen HQ 100-Schutz müsste das vierfache Fassungsvermögen vorhanden sein, was aufgrund der Bebauung nicht umsetzbar wäre.