Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat Anklage gegen einen 63-jährigen Mann erhoben, der in Altenheim mit einem Hammer auf einen schlafenden Mann eingeschlagen haben soll. Der Angeklagte habe sich dabei im Opfer geirrt, so die Staatsanwaltschaft. Foto: Kästle

Er soll in einer Nacht im Juli in eine Wohnung in Altenheim eingedrungen sein und mit einem Gummihammer mehrfach auf einen vermeintlichen Nebenbuhler eingeschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat Anklage gegen einen 63-Jährigen erhoben.

Offenburg/Neuried - Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nach dem Angriff auf einen vermeintlichen Nebenbuhler im Neurieder Ortsteil Altenheim im Juli dieses Jahres gegen einen 63 Jahre alten Mann Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Offenburg erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in der Nacht auf den 24. Juli in ein Mehrfamilienhaus in Neuried eingedrungen zu sein und einen Bewohner mit einem Gummihammer schwer verletzt zu haben, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Offenburg.

Eifersucht als Motiv

Hintergrund der Tat sei eine bereits seit längerer Zeit beendete Beziehung des 63-jährigen zu einer Frau gewesen, die in einer anderen Wohnung in demselben Haus lebt. Im Vorfeld der Tat habe der Angeschuldigte aus Eifersucht den Plan gefasst, den neuen Lebensgefährten der Frau zu töten.

"Dieser Plan habe vorgesehen, in die Wohnung des Opfers einzudringen, es dort mit einem Gummihammer zunächst bewusstlos zu schlagen und es im Anschluss zu töten", so die Staatsanwaltschaft Offenburg in ihrer Anklageschrift weiter. In Umsetzung dieses Tatplans sei der Angeschuldigte in der Tatnacht im Juli über die Terrassentür in eine Wohnung des Mehrfamilienhauses eingedrungen, habe sich in das Schlafzimmer begeben und dort begonnen, mehrmals mit dem mitgeführten Gummihammer auf den Kopf des im Bett schlafenden Mannes einzuschlagen. Der Täter soll sich allerdings in der Wohnung vertan haben: Nachdem das Opfer und eine ebenfalls in dem Bett schlafende Frau aufgewacht seien und das Licht eingeschaltet hätten, habe der 63-jährige Angeklagte seinen Irrtum bemerkt, die weitere Ausführung der Tat aufgegeben und sich entfernt. Die ehemalige Partnerin des Verdächtigen und ihr neuer Freund blieben unverletzt.

Opfer wurde verwechselt

Durch die Schläge erlitt das "falsche" Opfer Prellungen und Quetschungen am gesamten Kopf, eine Gehirnerschütterung, eine Schädelprellung und eine stark blutende Rissquetschwunde am Kopf sowie Prellmarken am gesamten Oberkörper und den Armen.

Die Einsatzkräfte der Polizei leiteten unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts eine Fahndung im Umfeld von Neuried und im Bereich der Autobahn ein. Mehrere Polizeistreifen verschiedener Reviere waren hierbei im Einsatz. Parallel konnten die Polizeibeamten aus Offenburg einen möglichen Verdächtigen aus dem Raum Heidelberg ermitteln. Mit Unterstützung der dortigen Polizeikräfte wurde der 63-Jährige am frühen Morgen in seiner Wohnung vorläufig festgenommen. Seiher befindet sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft und habe sich zum Vorfall auch geäußert: Der 63-Jährige habe umfassende Angaben zur Tat gemacht und dabei den äußeren Geschehensablauf im Wesentlichen eingeräumt, eine Tötungsabsicht jedoch bestritten.

Lebenslange Freiheitsstrafe könnte drohen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. "Die Staatsanwaltschaft sieht durch die Tat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als verwirklicht an", schreibt sie. Im Falle seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe. Da es vorliegend beim Versuch des Mordes geblieben ist, besteht für das Gericht jedoch auch die Möglichkeit, an Stelle der lebenslangen Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren zu verhängen.

Die Hauptverhandlungstermine stehen noch nicht fest. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung wird aber Anfang des kommenden Jahres gerechnet, so die Staatsanwaltschaft.