Der Bürgerwindpark Südliche Ortenau besteht aus insgesamt sieben Windkraftanlagen, die auf dem Höhenzug zwischen Schuttertal und Ettenheim stehen. Foto: Baublies

Seelbach verzichtet auf Geschäftsanteile am Bürgerwindpark. Lebhafte Diskussion.

Seelbach - Die Gemeinde Seelbach verzichtet auf den Beitritt zum Bürgerwindpark Südliche Ortenau (BWSO). Das hat der Gemeinderat beschlossen. Sieben Mitglieder, darunter Bürgermeister Thomas Schäfer, waren gegen den Beitritt, nur fünf dafür.

Laut der Beschlussvorlage, die der Bürgermeister dem Rat vortrug, sollte die Gemeinde auf den Erwerb von Geschäftsanteilen am Bürgerwindpark verzichten. Ein Argument gegen den Beitritt war, dass die Gemeinde keine Pachteinnahmen durch die eine von insgesamt sieben Anlagen hat, die auf ihrer Gemarkung steht, nämlich der Große Grassert. Schäfer erinnerte auch an Beschwerden von Anwohnern wegen Lärmproblemen und die vom Landratsamt angeordnete Reduzierung der Laufleistung (wir haben berichtet). Die Folge seien Ertragseinbußen. Schäfer gab auch zu bedenken, dass die Gemeinde wegen der fehlenden Pacht bei eventuellen Haftungen Steuergelder einsetzen müsste.

Alfred Himmelsbach, CDU-Fraktionsvorsitzender und Steueranwalt, stellte Details des Gesellschaftervertrags vor. Bei einem Beitritt habe die Gemeinde mit dem geringsten Anteil kaum Mitspracherechte. Dabei würde man sich durch einen Beitritt zu einer 21-jährigen Mitgliedschaft verpflichten. Sollte der Bürgerwindpark einen Konkurs erleiden, sei die Gemeinde in der Pflicht. Als Miteigentümer würde Seelbach auch nicht mehr neutral sein – das wäre ein Problem, sollten sich auch Einwohner Seelbachs über die Anlage beschweren. Die Verwaltung und einige Gemeinderäte waren der Meinung, dass Seelbach in Sachen Nachhaltigkeit bereits einiges getan habe. Josef Schwörer (CDU) ergänzte, dass die Gelder an anderer Stelle besser eingesetzt werden können.

Abstimmung ohne Fraktionszwang

Dagegen sprach sich Jürgen Weiss (FBL) für einen Beitritt aus. Er argumentierte, dass die Gemeinde damit einen symbolischen Beitrag leiste. Zudem wäre man als Mitglied der Gesellschaft auch an allen Entscheidungen zu den Anlagen beteiligt und vor allem über sie informiert. Man habe, so drehte Weiss die Argumentation von Alfred Himmelsbach um, 21 Jahre ein Mitspracherecht.

Wolfgang Himmelsbach, Fraktionsvorsitzender der SPD, erinnerte daran, dass der Gemeinderat 2013 "nachhaltiges Interesse" an einem Beitritt gezeigt habe. Warum sollte man jetzt einen Rückzieher machen, "nur weil wir nichts bewegen könnten"? Der Beitritt sei im Gegenteil ein Signal an die Öffentlichkeit: "Wir machen bei der Energiewende mit."

Die SPD-Fraktion stimmte geschlossen für einen Beitritt. Bei den anderen Fraktionen gab es Gegner und Befürworter. Am Ende votierte es eine knappe Mehrheit dagegen.

Darum geht's beim Bürgerwindpark

 Eines der sieben Windräder des Bürgerwindparks Südliche Ortenau (BWSO) steht auf Gemarkung Wittelbach, auf dem Großen Grassert. Der prozentuale Anteil bei einer Beteiligung Seelbachs mit Schuttertal und Ettenheim am BWSO wäre ein Siebtel. Der Standort ist in Privatbesitz, weshalb die Gemeinde Seelbach keine Pachteinnahmen daraus bezieht.

 Vor dem Bau der Windkraftanlagen und der Gründung der Bürgerwindpark- Gesellschaft war vereinbart worden, dass die Standortgemeinden Ettenheim, Schuttertal und Seelbach zusammen eine Kaufoption für Geschäftsanteile im Wert von 25 500 Euro erwerben können, 25,5 Prozent des Stammkapitals. Der Anteil Seelbachs hätte bei einer Beteiligung 3643 Euro betragen. Die Räder gingen vor drei Jahren ans Netz. Aufgrund der Beschwerden ist die Ablauffrist für die Kaufoptionen bis in dieses Jahr verlängert worden.