Wird ein Windrad auf dem Kallenwald aufgestellt? Darüber muss das Landratsamt entscheiden. Symbolfoto: Jan-Philipp Strobel Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Stellungnahme der Gemeinde Seelbach zum geplanten Windrad auf dem Kallenwald

Der Gemeinderat Seelbach hat die neue Stellungnahme zum geplanten Windrad auf dem Kallenwald beschlossen. Es gab einige Ergänzungen. Im Fokus waren dabei unter anderem der Brandschutz, der Versicherungsschutz und Haftungsfragen.

Seelbach. Zu der Sitzung im Haus am Alten Bantlehof in Wittelbach waren auch rund 30 Bürger gekommen. Auch die Anwohner des Sodhofs waren dabei, die direkt von dem geplanten Windrad der Firma Ökostrom und dem Betreiber Badenova betroffen wären. Die Bürger nutzten die Frageviertelstunde, um ihren Anregungen Gehör zu verschaffen. Die Stellungnahme der Gemeinde Seelbach enthält folgende Punkte:

Höhe des Windrads: Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde sollte prüfen, ob die Gesamthöhe über 229,5 Meter des geplanten Anlagetyps Enercon E141 EP4 mit den Regeln des Teilflächennutzungsplans konform geht. Dies sei der Fall, da der Plan keine Höhenbegrenzung enthalte.

Schattenwurf: Laut der Schattenwurf-Immissions-Prognose werden der Walzenhof und der Schwörerhof über dem zulässigen Grenzwert von 30 Stunden jährlich beeinträchtigt. Eine Auflage zur Schattenwurfabschaltung soll in die Genehmigung aufgenommen werden.

Blinken: Die Gemeinde Seelbach schlägt vor, den Blinkrhythmus des geplanten Windrads mit den Anlagen auf dem Kambacher Eck zu synchronisieren. Ein System, das auf Flugbewegungen reagiert, sodass die Anlage nicht dauerhaft blinkt, sei nicht Gegenstand der Antragsunterlagen.

Wasserversorgung: Ein Gutachten habe zur Quelle des Walzenhofs festgestellt, dass das Quelleinzugsgebiet weit von dem Windrad entfernt sei. Auch die Wasserschutzgebiete Selmen und Selmenquelle seien nicht beeinträchtigt.

Anzahl: Die Badenova hat dem Antrag schriftlich beigefügt, dass nur dieses eine Windrad auf dem Kallenwald geplant ist. Bürgermeister Thomas Schäfer sagte, dass Ökostrom und Badenova dieses eine Windrad aber weiter bauen wollen. Ein Baubeginn werde bei einer Genehmigung im Sommer 2020 angestrebt, informierte er.

Lärm: Beim Bürgerwindpark Südliche Ortenau traten nicht geklärte Belastungen hinsichtlich Lärm und Impulshaftigkeit auf. Inzwischen gibt es dort ein neues Betriebskonzept, das das Landratsamt auch genehmigt hat. Die Klärung der Lärmursachen dort war eine Forderung der Gemeinde Seelbach, bevor es eine Genehmigung für das Projekt auf dem Kallenwald geben sollte. Alfred Himmelsbach (CDU) sah diesen Punkt nicht gegeben. Für die geplante Anlage gebe es ein umfangreiches Schallgutachten im Antrag. "Das Landratsamt muss prüfen, ob alle Werte eingehalten werden", sagte Bau- und Umweltamtsleiter Manfred Uhl.

Optisch bedrängende Wirkung: Es wurde untersucht, ob die Anwohner des Sodhofs von einer optisch bedrängenden Wirkung des Windrads betroffen seien. "Im Antrag heißt es, dass es keine gibt", sagte Uhl.

Anregungen der Bürger: Der Brand des Windrads auf dem Langenhard Anfang Februar hat bei den Bürgern Eindruck hinterlassen. Die Sorge ist groß, dass sich so ein Fall auch auf dem Kallenwald wiederholt, obwohl das geplante Windrad ohne Getriebe auskommen soll. Bei einem Brand im Sommer hätte dieser verheerende Auswirkung, ökologisch wie finanziell. Sie forderten genau zu klären, wie der Brandschutz aussieht, und vor allem, wer im Brandfall für den Schaden aufkommt, der viele Waldbesitzer hart treffen würde. Stefanie Himmelsbach (CDU) sagte, dass man diese Anliegen sehr ernst nehmen muss. Sie forderte die Unternehmen auf, die Pläne zu überdenken. Wolfgang Himmelsbach (SPD) gab den Bürgern recht, dass es eine belastbare Aussage geben müsse zum Versicherungsschutz, sodass nichts zulasten der Waldbesitzer und Anwohner gehe. Auch Albert Himmelsbach (FBL) betonte, dass für etwaige Schäden der Betreiber haften müsse.

Bürgermeister Schäfer nahm die Anregungen in die Stellungnahme auf, die bei einer Enthaltung (Stefanie Himmelsbach) beschlossen wurde.

Den Antrag der Firma Ökostrom kann unter anderem bei der Gemeinde Seelbach und im Rathaus in Schuttertal vom 15. April bis 14. Mai eingesehen werden. Einwendungen sind bis 14. Juni möglich. Das Landratsamt entscheidet dann, ob ein öffentlicher Erörterungstermin notwendig ist. Dieser würde am 11. September ab 9.30 Uhr im Haus am Alten Bantlehof in Wittelbach stattfinden.