Verkehr: Motorradfahrer stirbt in Nonnenweier und Autofahrerin bei Willstätt / Jeweils Überholen Ursache

Nonnenweier/Willstätt (red/jöb). Über das Osterwochenende starben auf Straßen in der Ortenau zwei Menschen. Beide Unfälle ereigneten sich am Karfreitag, bei beiden endete Überholen tragisch. Ein Motorradfahrer kam in Nonnenweier ums Leben, und bei Willstätt wurde eine Frau so schwer verletzt, dass sie kurz darauf starb. Das berichtete die Polizei am späten Abend des Freitags.

Der erste Unfall ereignete sich am Freitag kurz nach 12.30 Uhr auf der L 90 zwischen Willstätt und Odelshofen. Die Fahrerin eines VW Golf überholte ein vorausfahrendes langsameres Fahrzeug und übersah hierbei einen entgegenkommenden Peugeot. Beim Unfall wurden die beiden Insassen im Golf sowie der Fahrer des Peugeot schwer verletzt. Die 69-jährige Frau, die den Unfall mit ihrem Überholmanöver mutmaßlich verursacht hat, starb laut Polizei in der Nacht im Krankenhaus. Die L 90 war nach dem Unfall zeitweise voll gesperrt. Es entstand Schaden in Höhe von rund 10 000 Euro. Beamte des Verkehrskommissariats Offenburg haben die Ermittlungen zur Klärung der Unfallursache aufgenommen.

Am Freitag um 16.20 Uhr ereignete sich der zweite tödliche Unfall in Nonnenweier am Kreisverkehr K 5343 / L 100. Ein 26-jähriger Autofahrer überholte laut Polizei auf der Kreisstraße in Richtung Allmannsweier zwei Autos und stieß noch auf dem Gegenfahrstreifen mit einem Motorradfahrer zusammen, der aus dem Kreisverkehr in Richtung Nonnenweier abbog. Bei dem Zusammenstoß wurde der Motorradfahrer auf die Fahrbahn geschleudert und das Motorrad total zerstört. Durch die mutmaßlich hohe Geschwindigkeit des unfallverursachenden Autos prallte dieses noch im Kreisverkehr gegen einen entgegenkommenden Pkw, dessen beide Insassen leicht verletzt wurden. Der Motorradfahrer starb trotz sofortigen Einsatzes eines Notarztes noch an der Unfallstelle. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von 50 000 Euro. Die Straße war bis 20.45 Uhr zur Unfallaufnahme voll gesperrt. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft wurde zur Klärung des Unfallherganges ein Sachverständiger hinzugezogen. Der Führerschein des Unfallverursachers wurde in amtliche Verwahrung genommen.