Das Urteil des Lahrer Amtsgerichts heißt: Ein Jahr und sieben Monate Haft. Foto: Archiv - Braun

Prozess: Lahrer Amtsgericht verurteilt 28-jährigen Mann zu einem Jahr und sieben Monaten Haft

Schwanau/Lahr - Zugedröhnt mit Drogen, ist ein 28-Jähriger im April 2019 in Schwanau mit dem Auto unterwegs gewesen und hat dabei einen Motorradfahrer in den Tod gerissen. Das Amtsgericht Lahr verurteilte den Mann nun zu einem Jahr und sieben Monaten.

Richter verhängt keine Bewährungsstrafe 

Tim Richter, der am Amtsgericht die Strafprozesse leitet, folgte im Urteil gegen einen 28-Jährigen, der zum Tatzeitpunkt in Schwanau gemeldet war, weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts Georg Essser, der ein Jahr und neun Monate ohne Bewährung gefordert hatte. Richter erklärte, dass er in diesem Fall die Strafe nicht zur Bewährung aussetzen würde, da die Verantwortung, die der Unfallverursacher durch sein Fahrverhalten gezeigt habe, zu groß sein würde.

Der Fahrer hatte am Karfreitag des vergangenen Jahres auf der Kreisstraße Richtung Allmannsweier mehrere Fahrzeuge überholt. Unmittelbar vor dem Kreisverkehr, nach der Brücke über den Schutterentlastungskanal stieß er auf der Gegenfahrbahn mit einem Motorradfahrer zusammen. Der Kradfahrer wurde so schwer verletzt, dass er an der Unfallstelle starb. Auch ein mit dem Fahrrad in der Nähe vorbeifahrender Notarzt, konnte dem Verletzten nicht mehr helfen.

Angeklagter macht keine Angaben 

Der Angeklagte machte im Prozess zur Sache keine Angaben. Sachverständiger Ulrich Löhle erhärtete mit seinem Gutachten die Angaben von neun Zeugen, die entweder überholt wurden oder als Insassen in dem Auto saßen, das der Angeklagte nach der tödliche Kollision noch im Kreisverkehr rammte. Danach sei der Unfallverursacher "viel zu schnell und zu lange" auf der Gegenfahrbahn gefahren. Der 28-Jährige habe, da waren sich die meisten Zeugen und der Sachverständige einig, keine Chance dem auf seiner Fahrbahn entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen. Der Pkw, der ebenfalls noch gerammt wurde, hatte einen Totalschaden, zwei der Insassen wurden verletzt.

Ein Polizist, als Zeuge im Gericht, war vom Verhalten des Unfallverursachers mehr als nur erstaunt. Der Beamte, der Erfahrung mit schweren Unfällen hat, sprach im Gericht von "sozialer Kälte" und ergänzte, dass er so ein Verhalten noch nicht erlebt habe.

Gutachter Markus Große-Perdekamp erklärte, dass der Angeklagte Cannabis und Kokain in erheblichen Mengen im Blut gehabt hatte. Kokain führe zu einer Selbstüberschätzung, einer Enthemmung und zu einer vermehrten Risikobereitschaft.

Mutter des Getöteten tritt als Nebenklägerin auf 

Thomas Tock vertrat als Anwalt die Mutter des Getöteten, die als Nebenklägerin allerdings den Prozess nicht persönlich verfolgte. Er stellte in seinem Plädoyer fest, dass sich der Beschuldigte "bis zum heutigen Tag" in keiner Weise um eine Entschuldigung oder einen anderen Ausgleich bemüht hatte. Marc Kutschera, Anwalt des Unfallverursachers, bestritt die Tat und die Schuld des 28-Jährigen nicht. Er bezweifelte allerdings, dass das zweite Überholmanöver eines Pkw kurz vor dem Kreisverkehr als eine Tateinheit mit dem ersten Manöver nach dem Ende der Ortsausfahrt Nonnenweiers gesehen werden könne.

Info: Falschaussage

Bei Aussagen vor Gericht ist man der Wahrheit verpflichtet. Es gibt aber Ausnahmen: Bei der Verhandlung am Amtsgericht mit der Anklage "fahrlässige Tötung" machte die Ehefrau des Angeklagten, die bei dem Unfall mit im Wagen des Verursachers saß, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Ein anderer Mitfahrer behauptete – allerdings als einziger –, dass der Pkw kurz vor dem tödlichen Zusammenprall beschleunigt habe, der Angeklagte sei daher nicht mehr von der Gegenfahrbahn gekommen. Richter und Staatsanwalt hakten da mehrfach und sehr detailliert nach. Der Gutachter erklärte, dass diese Behauptung so nicht stimmen könne. Der Zeuge blieb aber bei dieser Aussage, konnte sich allerdings an alles andere kaum erinnern. Der Fall wurde in diesem Prozess aber nicht weiter erörtert.