Gemeinderat: Schwanauer diskutieren Steuersätze / Forderung nach höherer Vergnügungssteuer

Im Vorfeld zur Haushaltsberatung hat sich der Gemeinderat Schwanau über die Steuersätze in der Gemeinde abgestimmt. Für das kommende Jahr sind keine Änderungen geplant.

Schwanau. Die Realsteuersätze, das sind die Gewerbe- und Grundsteuern, liegen derzeit im Vergleich zu den Umlandgemeinden im unteren Bereich mit ihren Hebesätzen. Wo die Grundsteuer A und B bei einem Hebesatz von 290 Prozent liegt, beträgt der Hebesatz für die Gewerbesteuer 310 Prozent.

Da sowohl die Grundsteuereinnahmen, als auch die Gewerbesteuereinnahmen über dem Planansatz liegen, sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf bei den Hebesätzen. Mit einstimmigem Ergebnis wurden die Hebesätze der Realsteuern wie bislang veranschlagt belassen.

Diskussionsbedarf gab es im Rat bei den Steuersätzen der Vergnügungs- und der Hundesteuer. Während die Verwaltung keinen Handlungsbedarf sah, forderte Lutz Weide, dass die Vergnügungssteuer höher angesetzt werden sollte. "Spielautomaten gehören abgeschafft", so Weide. Familien würden durch die Spielsucht zerstört, so sollten die Steuern erhoben werden, um das Aufstellen von Automaten zu verhindern. Ob es eine Höchstgrenze gibt, konnte Judith Föll vom Rechnungsamt nicht sagen. Die Frage sei jedoch, wie stark die Erhöhung sein müsse, damit diese die gewünschte Wirkung zeige. Bürgermeister Wolfgang Brucker regte an, sich die Erhöhung für das kommende Jahr vorzumerken.

Hartmut Läßle hingegen erkundigte sich über die Hundesteuer für Kampfhunde. Hier gebe es laut Brucker eine Grenze, diese sei mit dem zehnfachen für einen regulären Hund zu beziffern. Höher als die aktuell 600 Euro seien nur möglich, wenn auch die übliche Hundesteuer erhöht würde.

Aktuell sind keine Kampfhunde angemeldet

Ob es in der Gemeinde Kampfhunde gebe, wollte Michael Krenkel wissen. Derzeit sei der Gemeinde kein Kampfhund bekannt, lautete die Antwort. Einer sei vor einiger Zeit gemeldet gewesen, aktuell sei der Gemeinde jedoch nichts bekannt. Für Silke Weber stellte sich die Frage, wie mit sogenannten Kampfhunden, die als gefährlich gelten umzugehen sei. "Es gilt zu prüfen, ob es tatsächlich ein Hund dieser Rasse sei", betonte Hauptamtsleiter Michael Fertig. Die Haltung von Kampfhunden sei jedoch verboten, Mischlinge seien erlaubt, wie der Hauptamtsleiter betonte. In konkreten Fällen würde die Polizeihundestaffel prüfen, ob es sich um entsprechend gefährliche Hunde handelt.

Mit einer Enthaltung werden die Steuersätze entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung beibehalten. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten werden in Spielhallen mit 148 Euro monatlich beziffert, in Gaststätten mit 75 Euro monatlich. Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeiten mit 76 Euro in Spielhallen, in Gaststätten mit 36 Euro. Für Ersthunde müssen Hundehalter 60 Euro bezahlen, für den Zweit- und jeden weiteren Hund jeweils 132 Euro. Für Kampfhunde und gefährliche Hunde müssen 600 Euro an Steuern bezahlt werden, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund oder gefährlichen Hund weitere 600 Euro.

Weiter wurden die Gebührensätze für die Wasserversorgung mit 1,39 Euro pro Kubikmeter für das kommende Jahr beibehalten. Aufgrund der Kostendeckung der 2016 durchgeführten Gebührenerhöhung halte die Gemeinde es vertretbar, die Gebühren beizubehalten.