Hallen können gebaut werden / Schwanau führt Doppik erst 2019 ein

Ottenheim. Wie der Ortschaftsrat Ottenheim hat sich nun auch der Schwanauer Gemeinderat mit der zweiten Änderung des Bebauungsplans "Sportgebiet Muhrschollen" mit örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Schwanau befasst. Durch die Änderung soll der Bau einer Longierhalle ermöglicht werden (wir berichteten). Nachdem auch im Gemeinderat keine weiteren Fragen auftauchten, wurde einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren zu ändern.

Grenzen des Außenbereichs

Gleiches gilt auch für die Satzung über die Festlegung der Grenzen und zur Einbeziehung von im Außenbereich liegenden Grundstücken für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ottenheim (Rheinstraße). Bürgermeister Wolfgang Brucker erläuterte, dass diese Satzung früher den Namen "Abrundungssatzung" getragen habe. Wie auch zuvor erläuterte Martina Stahl vom Bauamt die Gegebenheiten: Dort soll der Bau einer Reithalle ermöglicht werden. Auch über dieses Vorhaben hatte der Ortschaftsrat bereits abgestimmt. So erfolgte auch der Beschluss des Gemeinderats einstimmig.

Neue Buchführung ab 2019

Die Vorarbeiten für die Einführung des neuen Kommunalen Haushaltsrechts, auch Doppik genannt, sind im vollen Gange. Vielerorts arbeiten Gemeinden auf die Umstellung hin, so auch in Schwanau. Im Oktober 2016 wurde die geplante Einführung zum 1. Januar 2017 aufgrund eines Personalwechsels gestoppt. Nachdem die Stelle neu besetzt wurde, soll nun in Absprache mit den Mitarbeitern des Rechnungsamts die Umstellung zum 1. Januar 2019 erfolgen. Die bereits geleisteten Vorarbeiten können als Grundlage genutzt werden. Die Schulungen und systemtechnischen Umstellungen konzentrierten sich auf den Zeitraum zwischen September 2018 und Januar 2019. "Es ist sinnvoll, dass wir nicht den letztmöglichen Termin, den 1. Januar 2020 wählen", sagte Bürgermeister Brucker. Außerdem hätte die Einführung zum 1. Januar 2019 den Vorteil, dass die Umstellung im Jahr der Kommunalwahl abgeschlossen sei, betonte der Bürgermeister.

Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die neue Buchführung zum 1. Januar 2019 einzuführen. Außerdem wurden Bürgermeister Brucker die Befugnisse erteilt, über erforderliche Angelegenheiten im Rahmen des Projekts zu entscheiden. Dies seien insbesondere die Entscheidung über Bewertungsspielräume und kurzfristige Entscheidungen über die Bewertung von Anlagen.