Eine Spielhalle war in der Allmannsweierer Hauptstraße 5 geplant – der Ortschaftsrat war allerdings dagegen. Symbolfoto: Kasper Quelle: Unbekannt

Allmannsweier (ng). Spielhalle in Allmannsweier? Über diesen Antrag, der dem Ortschaftsrat Allmannsweier in seiner jüngsten Sitzung vorlag, musste nicht lange diskutiert werden: Das Gremium war sich einig, die Spielhalle solle nicht in den Schwanauer Ortsteil kommen.

Vorgelegt wurden dem Rat Änderungspläne zum Antrag auf Nutzungsänderung einer ehemaligen Tanzbar zu einer Spielhalle. Acht Spielgeräte hatte der Antragssteller vorgesehen, aufzustellen. In seinem ursprünglichen Antrag waren es noch zwölf. "Die Umplanung reduziert die Nutzfläche der Spielhalle auf eine nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte und wird daher vom Baurechtsamt des Landratsamts als wahrscheinlich zulässig und genehmigungsfähig angesehen", erklärte Martina Stahl vom Schwanauer Bauamt. Allerdings werfe nicht nur das Baurechtsamt, sondern auch das Ordnungsamt im Landratsamt einen Blick auf das Vorhaben, erklärte Stahl weiter. In dieser Abteilung sei davon auszugehen, dass die Spielhalle aufgrund der räumlichen Nähe zu bestehenden Jugendeinrichtungen nicht zulässig sei. "Als Erlaubnisvoraussetzung ist ein Mindestabstand der Spielhalle zu Kinder- und Jugendeinrichtungen von 500 Metern einzuhalten", so Stahl. Geht man von der Allmannsweierer Hauptstraße 5 aus, wo die Spielhalle hinkommen soll, befinden sich im 500-Meter-Umkreis öffentliche Einrichtungen wie Kindergarten, das evangelische Gemeindehaus, die Gymnastikhalle der Wilherlm-Dörflinger-Schule sowie die Silberberghalle. "Überall dort wird aktiv Kinder- und Jugendarbeit betrieben", so Stahl.

Der Ortschaftsrat war sich einig. "Es ging uns nicht um die Anzahl der Automaten. Eine Spielhalle passt grundsätzlich nicht hierher", äußerte sich Stephan Dürr (FW), bevor der Rat geschlossen dafür stimmte, dem Bau- und Planungsausschuss zu empfehlen, das Einvernehmen zur Nutzungsänderung zu versagen.

Direkt im Anschluss ging es um die Aufstellung eines Bebauungsplans im Gebiet "Ortseingang Allmannsweier Ost", der auch die Allmannsweierer Hauptstraße 5 beinhaltet. "Die Gemeinde verfolgt mit der Aufstellung das Ziel, den Ortsteil in seinen Funktionen zu stärken. Vergnügungsstätten, Spielhallen oder Wettbüros sollen damit ausgeschlossen werden", erklärte Stahl. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich am östlichen Ortsrand von Allmannsweier, südlich der Allmannsweierer Hauptstraße. Im Westen wird das Gebiet begrenzt durch die Straße "Hinterm Rain", im Osten durch einen Wirtschaftsweg. Im Süden grenzt das Plangebiet an bestehende Bebauung und landwirtschaftliche Flächen. "Mit dem Bebauungsplan soll eine städtebauliche Neuordnung des Bestands erfolgen, die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Rahmen der Innenentwicklung ermöglicht werden – Spielstätten und ähnliches sind aber auszuschließen", verdeutlichte Stahl. Der Allmannsweierer Rat stimmte einstimmig für die Aufstellung des Plans. Auch stimmte der Rat für den Erlass einer Veränderungssperre für dieses Gebiet.