Für das erste Tier wird weiterhin 60 Euro verlangt

Schwanau (jle). In einer Sitzung hat der Gemeinderat Schwanau über die Realsteuerhebesätze, Hundesteuer und Wassergebühren beschlossen. Allesamt sollen in der gleichen Höhe wie 2017 bleiben. Die Grundsteuer A (290 Prozent) und Grundsteuer B (290Prozent) sollen ebenso wie die Gewerbesteuer (310 Prozent) beim selben Satz bleiben. Die Gewerbesteuer wurde 2012 auf 310 Prozent gesenkt, dadurch soll das Gewerbe in der Gemeinde gestärkt werden. So wurde auch die Entscheidung für 2018 begründet.

Die Hundesteuer und Vergnügungssteuer gehört zu den örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern. Diese haben eine Lenkungsfunktion in der Gemeinde. Die Sätze der Vergnügungssteuer sind seit der Einführung 2002 festgesetzt und sollen auch 2018 so bleiben. So entfällt auf einen Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 148 Euro pro Monat, in Gaststätten 75 Euro je Monat. Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 76 Euro pro Monat, in Gaststätten 36 Euro.

Hundehalter haben ebenso keine Erhöhung zu befürchten. Für den Ersthund wird 60 Euro verlangt, für den Zweithund zahlen die Halter 132 Euro. Kampfhunde und gefährliche Hunde werden mit 600 Euro besteuert, für jeden zweiten Kampfhund und gefährlichen Hund ebenso 600 Euro.

Gleichermaßen unverändert bleiben auch die Sätze der Wasserversorgung. Der Gebührensatz beträgt 1,39 Euro pro Kubikmeter (netto). Georg Zeller stellte die Frage in den Raum, ob der Kostendeckungsgrad bei Frischwasser und Abwasser gleich angesiedelt ist. Simone Stolz vom Rechnungsamt erläuterte, dass ein gleicher Satz vorgesehen sei – für 2018 werden die Gebühren neu kalkuliert und Ende Januar beschlossen, die Bürger werden auf eine mögliche Änderung zum 1. Januar Rückwirkend hingewiesen.

Bürgermeister Wolfgang Brucker erläuterte, dass eine neue Kalkulation immer wieder erforderlich sei, da es andere Grundlagen gebe. So müsse die Kalkulation für die neuen Abwassergebühren abgewartet werden, ehe ein neuer Satz beschlossen werden kann. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass spätestens im Januar der Beschluss gefasst werden sollte, da die Bescheide für Wasser und Abwasser versandt werden müssen.