Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und Schwanaus Bürgermeister Wolfgang Brucker haben die Grundsätze für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung in einer Vereinbarung festgehalten. Foto: RP Foto: Lahrer Zeitung

Rückhalteraum: Bürgermeister und Regierungspräsidentin unterzeichnen Vertrag

Schwanau/Freiburg (red/ng). Die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und der Schwanauer Bürgermeister Wolfgang Brucker haben eine Grundsatzvereinbarung zum Rückhalteraum Elzmündung unterzeichnet. Diese regelt die Rechte und Pflichten des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) als Bauherr und Betreiber des Rückhalteraumes und der Gemeinde.

"Wir haben mit dieser Vereinbarung eine solide Grundlage für das Miteinander von RP und der Gemeinde Schwanau im Bereich des Hochwassermanagements geschaffen. Die einvernehmlichen Regelungen zu Bau und Betrieb des Rückhalteraums kommen auch der Gemeinde zugute", so die Regierungspräsidentin. "Es war nun an der Zeit, einen Schlussstrich unter die lange Auseinandersetzung um den Polder zu ziehen", sagte Bürgermeister Brucker.

Die Grundsatzvereinbarung regelt unter anderem die Entschädigung für gemeindeeigene Grundstücke, die beim Betrieb des Rückhalteraumes zum Bau benötigt oder bei Betrieb überflutet werden.

Elzpfad wird attraktiver gestaltet

Auch der Schadensausgleich an den forstlichen Beständen auf Gemeindegrundstücken wird definiert. Eine mit je zwei Vertretern des Landes und der Gemeinde besetzte Schiedsstelle soll künftig bei Fragen der Schadensfeststellung angerufen werden können.

Die Grundsatzvereinbarung regelt ebenso den Bau und künftigen Betrieb des Rückhalteraumes. "Wir werden so schonend wie möglich bauen. Falls es trotzdem feststellbare Schäden durch das Vorhaben gibt, dann treten wir natürlich dafür ein", so Schäfer. Ein System der Beweissicherung garantiert, dass alle Betriebsdaten, Wasserstände und Messwerte dokumentiert werden. Das der Planung zugrundeliegende Grundwassermodell zur rechnerischen Ermittlung der Grundwasserstände werde vom RP bei Bedarf aktualisiert. Bei den Schutzvorkehrungen für die Ortslagen Nonnenweier und Wittenweier sieht Brucker einen Mehrwert der getroffenen Grundsatzvereinbarung für die Gemeinde. Denn auch wenn der Rückhalteraum nicht in Betrieb ist, könne die Gemeinde das Pumpen- und Brunnensystem nutzen, um die Siedlungen vor schadbringenden Grundwasseranstiegen zu schützen.

Die Baumaßnahmen sind schon weit fortgeschritten. "Bei weiterem guten Bauverlauf wird der Rückhalteraum bis Mitte 2022 fertiggestellt sein", so Schäfer. Brucker zeigt sich zufrieden: "Gut, dass sich unser Gemeinderat für den Abschluss dieser Grundsatzvereinbarung ausgesprochen hat. Wir haben wichtige Verbesserungen für unsere Gemeinde aushandeln können und werden nun mit dem Land unserer Verantwortung für einen naturverträglichen Hochwasserschutz am Rhein gerecht."

"Mit der Aufwertung des Elzpfades zwischen Nonnenweier und Wittenweier haben wir auch ein gemeinsames Projekt gefunden, um die Aue noch besser erlebbar zu machen und mit Informationstafeln attraktiver zu gestalten", sind sich Schäfer und Brucker einig. Der Elzpfad gehört zu den wichtigsten Naherholungseinrichtungen der Gemeinde. Er werde zwischen dem Wittenweierer Faschinat und der L 100 so umgebaut, dass er auch bei ökologischen Flutungen bis auf wenige Tage begehbar bleibe. Die erforderlichen Veränderungen werden vor Ort in Abstimmung mit der Gemeinde festgelegt. Im gleichen Zuge beabsichtigt die Gemeinde, den Elzpfad mit Infotafeln attraktiver zu gestalten und diesen in Zusammenarbeit mit dem Land aufzuwerten. Land und Gemeinde haben zu diesen Zwecken ein Projekt initiiert und hierzu eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen, die Bestandteil der unterschriebenen Grundsatzvereinbarung war.